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Testament des Johan von Heiden senior vom 22. August 1663, verkündet am 31. August 1663.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt Herman Henrich und Anna Gertrud von Heiden, minderjährige Kinder seines + Sohnes Johan von Heiden junior und der Anna Vogelsanck. Vermächtnis erhält seine jetzige (2.) Frau Enneken Bühning. Zeugen: Herman Wierlinck und Bernd Beckman. Von Rats wegen: Henrich zur Mühlen.