Kaiser Heinrich VI. bestätigt auf Bitten des Abts Helnwich von Selz und des Markgrafen Hermann von Baden den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag über die Vogtei zu Selz, die der Markgraf vom Kaiser zu Lehen trage, und bestimmt, dass der Abt und seine Nachfolger die genannte Vogtei behalten sollen, bis der Markgraf ihnen 200 Mark gezahlt habe, und dass der Markgraf oder seine Erben während dieser Zeit die Vogtei nicht für eine größere Summe an irgend jemanden veräußern oder verpfänden, sie vielmehr im Falle der Veräußerung niemandem außer dem Abt und dem Kloster Selz übertragen sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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