Prior Wedekind und Propst Heinrich von Corvey genehmigen, dass die Gebrüder Hartmann und Wulbrand von Dudingen ihr corveyisches Lehngut zu Alferde (Alforde) an das Kartäuserkloster St. Mariä vor Hildesheim für 73 löthige Mark hildesheimischer Währung (were) und 36 rheinischen Gulden verkaufen, mit dem Rechte des Wiederkaufs.