Johann Brant bekennt, dass er dem Pater der Regulierherren Johann von der Wehe 500 Gulden, jeden zu 6 Mark, „wanne sys gesymen“ übergeben will aus acht Morgen Land, die er erst kürzlich von Johann von Hokirchen bekommen hat, gelegen „up der Surssen“ gegenüber dem Hofe von Hokirchen, neben Leonarts von Ellenbandt und Johann Buytters Erbe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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