Johann (VI.) der Ältere, Graf zu Nassau (Nassaw)-Katzenelnbogen (Catzenelnbogen), Vianden und Diez (Diets), Herr zu Beilstein (Beylstein) bekundet, dass dem verstorbenen Joachim von Hoenberg (Hönbergh) unter anderem die Lehen in und um Dorndorf (Dorndorff), die seine Eltern und Voreltern von dem Landgrafen von Hessen zu Lehen hatten, von dem Landgrafen zum Erblehen gemacht worden sind. Diese Lehen sind durch den von Graf Johanns Vater, Graf Wilhelm von Nassau, geschlossenen Katzenelnbogener Vertrag von Hessen an Nassau gekommen. Daher gibt Graf Johann diese Lehen den beiden Schwiegersöhnen des Joachim von Hoenberg, Hans Endrißen von Klingelbach und Wilhelm von Langenbach als Erblehen und macht sie und ihre Erben zu Mannen und Burgmannen zu Diez und in der Grafschaft Diez.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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