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Enthaeltvermerke: Darin: Deduktion 767 "Standhaffte Widerlegung Der so genannten Wohlbegründeten Anmerckungen Über Den Abdruck des an eine Hochlöbliche Reichs-Versammlung Von Seiten Hessen-Cassel entgegen Hessen-Darmstadt Jüngst erlassenen und zu Regenspurg den 28.Junii a.c. dictirten Schreibens. Den höchst befugten Recurs in der Universitäts-Sache betreffend.", Deduktion 771 "Wohlbegründete Anmerckungen über den Abdruck des ohnlängst An eine Hochlöbliche allgemeine Reichs-Versammlung von Seiten Hessen-Cassel entgegen Hessen-Darmstadt Jüngsterlassenen und zu Regenspurg den 28ten Junii a.c. zum Vorschein gekommenen Schreibens. Den abermahligen höchstunbefugten Recurs in der Universitäts - Sache betr. Mit Anlage Lit A. sub Tit. Ohnumstößl.Beweiß etc."; Deduktion 777 "Wohlbegründete Anmerckungen über den Abdruck des ohnlängst An eine Hochlöbliche allgemeine Reichs - Versammlung von Seiten Hessen - Cassel entgegen Hessen - Darmstadt Jüngsterlassenen und zu Regenspurg den 28ten Junii a.c. zum Vorschein gekommenen Schreibens. Den abermahligen höchstunbefugten Recurs in der Universitäts - Sache betr. Mit Anlage Lit A. sub Tit. Ohnumstößl.Beweiß etc."; Deduktion 778 "Geschichts - Erzehlung und Rechtliche Ausführung Daß in Sachen Der Universitaet Gießen Contra Die Universitaet Marburg (1lich) Der Mandat - Process keine Statt habe, allenfalls aber, (2tens) Vor die Heßische Stamms - Austräge- und in sofern der geringste Zweifel übrig, (3tens) Die Interpretation ad Comitia Imperii Universalia gehörig sey. Cum Adjunctis sub Lit.A.B.C.D.E.F.& G."; Deduktion 779 "Pro Memoria betr. die Hessischen Universitätsstrittigkeiten."; Deduktion 780 "Pro Memoria und Reichs - Constitutions - mäßige Prüfung Des von Seiten des Fürstlichen Hauses Hessen - Darmstadt Ad Status Imperii erlassenen Circular - Schreibens. Die Anno 1648 im Haupt - Vergleich ausbedungene Wieder - Einlösung derer im Hessen - Casselischen Territorio gelegenen Gießener - Universitäts - Vogtheyen und Gefälle gegen 5. pro Cent betreffend."; Deduktion 781 "Zweytes Hessen - Darmstädtisches Gesandtschaffts - Pro Memoria den ohnfundirten Recurs betreffend."; Deduktion 782 "Begründete Abfertigung Des so betitelten Unumstößlichen Beweises In Sachen Der Universität-Marburg Wider Die Universität Gießen: Worinn gezeiget wird, daß I) Der Mandat - Process nicht statt habe. II) In dieser Sache hergegen die Heßische Stamms - Austräge allerdings Platz greiffen; allenfalls III) Die Interpretatio Pactorum Domus ad Comitia Imperii Universalia gehörig sey."; Deduktion 783 "Drittes Hessen - Darmstädtisches Gesandschaffts - Pro Memoria, Den ohnbilligen Heßischen Universitaets - Recurs betreffend."; Deduktion 784 "Weiterer Beweiß, Daß nach Buchstäblichen Innhalt des Erb- und Haus - Vertrags de Anno 1568 zwischen Denen beyden Fürstl. Häusern Zu Hessen - Cassel und Darmstadt In Arrest - Sachen die Austräge statt haben und der Reichs - Gerichte Jurisdiction keineswegs fundiret seye. Die vorbehaltene Wieder - Einlösung derer Gießer Universitäts - Gefälle zu 5.pro Cent betreffend."; Deduktion 785 "Vollständige Beantwortung derjenigen unstatthafften - übelgeprüften und schlechtbegründeten Wiederlegungen welche von Seiten Hessen - Cassel entgegen Hessen - Darmstadt wegen des in der Reichs - bekandten Gießer - Unversitäts - Intraden Sache ergriffenen höchst- ohnzuläßigen Comitial - Recurses kurtzhin zur allgemeinen Einsicht hervorgetreten und als Der beste Beweiß anderseitiger selbst blos gegebener gäntzlicher Unbefugsamkeit anzusehen ist. Mit derselben durch Noten abgefertigten Beydruck sub N. 1.2.3."; Deduktion 786 "Gegen - Pro Memoria und Reichs - Gesetz - mäßige Vertheidigung Des Von Seiten des Fürstlichen Hauses Hessen - Darmstadt , ad Status Imperii erlassenen und in einem Hessen - Casselischen Pro - Memoria und sogenannten Reichs - Constitutions - mäsigen Prüfung sub dato Regenspurg den 21.ten Nov. 1749 zum bloßen Vorwand genommenen Circular - Schreibens. Den höchst unbefugten Recurs in der Universitäts- Sache betreffend."; Deduktion 787 "Entdeckter Ungrund der so genannten - begründeten Abfertigung welche gegen den letzt bekannt gemachten Hessen - Darmstädtischen ohnumstößlichen Beweiß von Hessen - Cassel in der zum höchstfuglosen Comitial - Recurs gediehenen Universitäts - Vogteyen - Sache ohnlängst herausgekommen, und wodurch die Standhaftigkeit des Mandats - Processes sowohl, als die dermahlige Incompetens der Heßischen Stamms - Austrägen nochmahls bewährt, weniger nicht wegen Auslegung der Heßischen Particular - Verträge das nöthige nach der Reichs - Verfassung wiederlegungs - weiße vorgebracht wird."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.