Die verordneten Kommissare des Fränkischen Reichskreises, Bischof Johann Georg von Bamberg, Abt Johann von Ebrach (Eberach), Graf Gottfried Heinrich von Pappenheim, Reichserbmarschall, Johann Anton von Popp, Reichhofrat, und Kaspar von der Tann, kaiserlicher und würzburgischer Rat, erinnern die Grafen Ludwig, Wolfgang Ernst, Johann Dietrich, und Friedrich Ludwig von Löwenstein-Wertheim daran, dass sie zum jüngst vergangenen 23. November (n. St.) kraft kaiserlicher Autorität die Kartause Grünau zu Händen der Kommission übernommen, deren eigene Leute aus der löwenstein-wertheimischen Gehorsamspflicht entlassen und als Besitz des Karthäuserordens restituiert haben, weshalb sie Übergriffe auf die Besitzungen und Rechte des Klosters zu unterlassen gebieten. Außerdem laden sie die Grafen für den 14. Januar (n. St.) nach Bamberg, um sich endgültig über die zuvor vereinnahmten Klostereinkünfte zu vergleichen.