Hans von Rinderbach d.J., Schultheiß zu Hall, bekundet: Vor Gericht bekannte sich Seifried Gleicher (Syfrid Glycher), Bürger zu Hall, zu einer Schuld von 50 Gulden rheinisch an den Priester Konrad Limel, Sohn seines verstorbenen Vetters. Die Rückzahlung soll vier Wochen nach Glychers Tod durch die Erben erfolgen, falls der Gläubiger die Schuld aus Freundlichkeit auf Lebenszeit stehen lässt. Pfand für den Betrag ist das Gut zu Espach; Richter: Sitz von Kottspiel, Hans von Morstein, Peter von Stetten, Itel Eberhart.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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