Karl Valentin von Helmstatt zu Bischofsheim macht sein Testament. Neben den Werken der Barmherzigkeit werden Aussteuer und Unterhalt der vier ledigen Töchter durch die vier Söhne geregelt; die Töchter bekommen u.a. die Hälfte von Berwangen. Die Söhne erhalten Regeln zur Verwaltung von Land und Leuten, Beibehaltung der bewährten Diener, Bezahlung der Schulden, fleißigen Fortführung des berlichingischen Prozesses, standesgemäßen Lebensführung und Bewahrung der evangelischen Konfession. Zeugen: Johann Peter Lang, Valentin Rohraur, Stadtschultheißen Anwalt, Johann Melchior Ziegler, des Stadtgerichts, Johann Bernhard Frey, Chirurg, des größeren Rats, Johann Ernst Müller, Handelsmann, Georg Christoph Moser, Goldschmied, Marx Heinrich Scholl, Scribent. Siegler und Unterschrift: Aussteller und Zeugen
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Karl Valentin von Helmstatt zu Bischofsheim macht sein Testament. Neben den Werken der Barmherzigkeit werden Aussteuer und Unterhalt der vier ledigen Töchter durch die vier Söhne geregelt; die Töchter bekommen u.a. die Hälfte von Berwangen. Die Söhne erhalten Regeln zur Verwaltung von Land und Leuten, Beibehaltung der bewährten Diener, Bezahlung der Schulden, fleißigen Fortführung des berlichingischen Prozesses, standesgemäßen Lebensführung und Bewahrung der evangelischen Konfession. Zeugen: Johann Peter Lang, Valentin Rohraur, Stadtschultheißen Anwalt, Johann Melchior Ziegler, des Stadtgerichts, Johann Bernhard Frey, Chirurg, des größeren Rats, Johann Ernst Müller, Handelsmann, Georg Christoph Moser, Goldschmied, Marx Heinrich Scholl, Scribent. Siegler und Unterschrift: Aussteller und Zeugen
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 1178
2/1/1/a/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1700-1719
1702 (1702 Feb 8 Bischofsheim, Gasthaus zur Rose)
Urkunden
Ausf. Pap. Libell, 14 Bl., 8 S. aufgedr., jede Seite vom Aussteller besiegelt und unterschrieben, begl. durch ein angeschlossenes Notariatsinstrument des Heilbronner Notars Johannes Silberrad aus Straßburg (Zeugen: Johann Peter Lang, des inneren Rats, und Johann Bernhard Frey, Chirurg, des großen Rats), 2 S. aufgedr. und SmP (des Notars); aus Zug. 2001 Nr. 63
Berlichingen, von
Frey; Johann Bernhard, Chirurg, des großen Rats zu Heilbronn
Helmstatt, von; Karl Valentin
Lang; Johann Peter, des inneren Rats zu Heilbronn
Moser; Georg Christoph, Goldschmied zu Heilbronn
Müller; Johann Ernst, Handelsmann zu Heilbronn
Rohrauer, Valentin, Stadtschultheiß zu Heilbronn
Scholl; Marx Heinrich, Schreiber zu Heilbronn
Silberrad, Johannes, Notar zu Heilbronn
Ziegler; Johann Melchior, des Stadtgerichts zu Heilbronn
Berwangen, Kirchardt HN
Heilbronn
Straßburg, Dép. Bas-Rhin F
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:13 MESZ
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