Martin Braun, genannt Glaser, B. zu Dornhan, zu Dörnstött [Dornstetten, Kr. Freudenstadt] und Thuibingen [Tübingen] gefangen, weil er den Gefangenen des Herzog Ulrich, Peter Metzstötter vom Schultheiß zu Dornhan öffentlich herausgefordert hatte, auf Fürbitte des Peter Findnuntz, Bm. zu Horb, und des Benedict Krafft, Schultheiß zu Oberndorf, und anderer aber nicht - wie vorgesehen - vor das Landgericht gebracht, wird aus dem Gefängnis entlassen und verspricht, dem Herzog 100 fl in 5 Jahresraten jeweils auf Martini [November 11] zu zahlen, die Gefängnsikosten zu tragen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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