Karl der Fünfte, erwählter römischer Kaiser, Mehrer des Reiches, König zu Germanien, Spanien, beiden Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc., Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund , Graf zu Habsburg, Flandern und Tirol etc. beurkundet, dass, nachdem er 1521 Haman Böcklin, als Lehenträger des Ludwig, Claudian, Claus und Philipp Böcklin, mit den 60 V Korngeldes auf Dorf und Bann zu Eberßheim belehnt hatte und nachdem inzwischen sowohl Haman wie Claus verstorben sind, Claus jedoch drei Söhne, Ulman, Wolfgang und Jakob hinterlassen hat, er nunmehr auf Bitten des genannten Claudian diesem, als dem derzeit ältesten der Familie, für sich selbst und als Lehenträger seiner Vettern das genannte Reichslehen geliehen hat, worüber der Belehnte den Leheneid abgelegt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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