Kaiser Karl VI. bekennt für sich und seine Nachfolger mit diesem Brief, dass Konrad Helwig Winkelmann [s. Zedler, Universallexikon Bd. 57, S. 465], des Oberrheinischen Reichskreises Obrist und Generalquartiermeister, sich durch Ehrbarkeit, Redlichkeit, adelige gute Sitten, Tugenden, Vernunft und Geschicklichkeit auszeichnet. Die Schweden haben im vorangehenden Jahrhundert, während des Dreißigjährigen Kriegs, die adeligen Güter der Vorfahren Winkelmanns und die Urkunden, die deren Adel beweisen, geraubt. Die Winkelmanns haben sich durch die Herausgabe diverser Bücher einen Namen als Gelehrte gemacht und standen allzeit in kurfürstlichen resp. fürstlichen Diensten. Einige aus diesem Geschlecht befinden sich zudem im Vogtland und in den sächsischen Landen noch im vermögenden Adelsstand und die Mutter Konrad Helwigs stammt aus dem Hause derer von Schütz. Aus finanziellen Gründen haben sich Konrad Helwig Winkelmann und sein älterer Bruder, Martin Eberhard, während des Reichskriegs gegen Frankreich (= Spanischer Erbfolgekrieg) in den französischen Kriegsdienst begeben, bevor sie aufgrund einer kaiserlichen Berufung den Dienst beim Landgrafen von Hessen-Darmstadt angetreten sind. Martin Eberhard war dort zunächst Hauptmann und versah dann bis zu seinem Tod eine Stelle als Oberkriegskommissar. Konrad Helwig trat eine Stelle als Leutnant an. Letzterer übernahm dann später eine Stelle als Obristwachtmeister beim Herzog von Sachsen-Gotha und wurde danach vom Oberrheinischen Kreis zum Obristleutnant ernannt, bevor er dort schließlich eine Stellung als Generalquartiermeister erhalten hat. Kaiser Karl lobt im Weiteren dessen Tätigkeit während des Reichskriegs gegen Frankreich, die Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz mit einem adeligen Lehen belohnt hat. Kaiser Karl VI. erhebt daher Konrad Helwig Winkelmann und alle seine ehelichen Leibeserben wie deren Nachkommen "Mann= und Weibs=persohnen absteigenden stammens" im Heiligen Römischen Reich und in den habsburgischen Erbkönigreichen und -fürstentümern in den erblichen Ritterstand. Der Kaiser bestätigt Winkelmann und seinen Leibeserben das bisher geführte Wappen in verbesserter Form. Das Wappen besteht aus einem goldenen Schild, der durch eine von unten aufgehende eingebogene rote Spitze (im Text "spickel") dreigeteilt wird. Im roten Feld der eingebogenen Spitze befindet sich ein geharnischter Ritter, der auf einem grünen Hügel steht. In seiner Linken befindet sich ein bloßes Schwert und in seiner Rechten ein goldenes Winkelmaß. Auf der Beckelhaube des Ritters sind drei Straußenfedern anhängend, wovon die hintere sowie die vordere goldfarben sind und die mittlere rot ist. In den links und rechts sich befindlichen goldenen Schildfeldern befinden sich zwei aufsteigende schwarze Hunde mit silbernem Halsband. Auf dem Schild befindet sich ein offener adliger gekrönter Turnierhelm mit anhängendem Kleinod. Rechts befinden sich goldene und schwarze Helmdecken und auf der linken Seite rote und silberne. Auf der Krone ist ein Mann, wie im roten Schildfeld beschrieben, zwischen zweien mit den Sachsen ("Saxen") einwärts gekehrten schwarzen Adlerflügeln zu sehen. Konrad Helwig Winkelmann und seinen Erben wird die Nutzung des Wappens in allen ehrlichen und redlichen Rittersachen und -geschäften zugesprochen, wie auch der Kaiser erklärt, dass von nun an die Kanzleien wie auch sonst jedermann Konrad Helwig samt Nachkommen mit "von Winkelmann" anzuschreiben bzw. anzureden haben. Kaiser Karl VI. entbietet allen seinen Untergebenen im Reich und seinen Erbkönigreichen wie auch -fürstentümern, dass alle den Ritter von Winkelmann mit seinen Nachkommen als solchen zu bezeichnen, zu achten, zu ehren, anzuerkennen und zu würdigen haben. Androhung einer Poen von 60 Mark lötigen Goldes. "Mit urkundt dießes brieff besiegelt mit unßerem kayßerlichen anhangenden inßigel, der geben ist in unßerer stadt Wien den ein und zwantzigsten tag monaths Martii nach Christi [...] geburth im siebenzehenhundert und zwölfften unßerer reiche deß römischen im ersten deß hispanischen im neünten, deß hungarischen und böheimischen auch im ersten Jahre".

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