Stadtplanungsamt (Bestand)
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04.06-1
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 04 Gemeindevertretung und Behörden nach 1937 >> 04.06 Bauangelegenheiten
1942-2002
Erschließungszustand, Umfang: Findbuch, Datenbank und Ablieferungslisten
4 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: 5.5 Hüsing, Waldemar - Erwerb 24/2011 (Leiter des Stadtplanungsamtes 1947-1951)
Eingrenzung und Inhalt: Wettbewerb Marktbebauung 1949, Veränderungssperren, Stadtbildaufnahme Lübeck 1975 und 1989, Entwicklung des ÖPNV
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die Stadtplanung, die Stadterweiterung und die Altstadtgesundung (Stadtsanierung) waren bis zum Jahre 1942 eine Aufgabe des Hochbauamtes. Durch Erlass des Reichsministers des Inneren vom 30. Jan. 1943 wurde die Stadt Lübeck verpflichtet, zur Beseitigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen von Kriegshandlungen (Luftangriff vom März 1942) eine Neuordnung (Wiederaufbauplanung) als Stadtverwaltungsaufgabe durchzuführen. Bereits im Jahre 1942 hatte Baudirektor Hans Pieper in einem besonderen Planungsbüro, untergebracht in seinem Privathaus, bestimmte Grundsätze ausgearbeitet. Die Planung kam während des Krieges zum Erliegen. Bestehende Entwürfe wurden ganz fallen gelassen. Erst das "Aufbaugesetz" vom 21. Mai 1949 gab die Rechtsgrundlage für den "Wiederaufbau zerstörter Gemeinden, Umbau, Erweiterung und Neuaufbau in Gemeinden und Gemeindeteilen" (Paragraph 1 des Gesetzes). Das Planungsamt entwickelte einen Aufbauplan der Innenstadt mit 20 Durchführungsplänen, die heute als Bebauungspläne weiterbestehen. Das Stadtplanungsamt wurde 1998 aufgeteilt in die Bereiche Stadtentwicklung und Stadtsanierung. Heute sind beide Aufgaben wieder in einem Bereich Stadtplanung zusammengefasst. Dieser umfasst nach Stand von September 2013 sechs Abteilungen: Gesamtstädtische Planung, Stadtteilentwicklungsplanung, Stadterneuerung, Verkehrsplanung/ÖPNV, Einvernehmen/Stadtgestaltung und Bebauungsplanung/Projektentwicklung.
b. Ins Archiv sind bisher nur wenige Akten in zahlreichen kleineren Erwerben gelangt (Erw. ?/1991, 39/1995, 8/1998, 5/1999, 18/2001, 32/2006, 13+38/2012, 26/2013). Die Erwerbe 13/2007, 12 + 25/2008 sind dem Bestand 8.2 Karten- und Plansammlung zugeordnet worden. Erw. 10/2015 wurde nach der Zusammenlegung des Bereichs Stadtplanung mit dem Bereich Bauordnung und Statikprüfung zum Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung mit Wirkung vom 1.1.2015 von der Abteilung Bauordnung im Rahmen einer Notbewertung an das Archiv abgegeben.
4 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: 5.5 Hüsing, Waldemar - Erwerb 24/2011 (Leiter des Stadtplanungsamtes 1947-1951)
Eingrenzung und Inhalt: Wettbewerb Marktbebauung 1949, Veränderungssperren, Stadtbildaufnahme Lübeck 1975 und 1989, Entwicklung des ÖPNV
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die Stadtplanung, die Stadterweiterung und die Altstadtgesundung (Stadtsanierung) waren bis zum Jahre 1942 eine Aufgabe des Hochbauamtes. Durch Erlass des Reichsministers des Inneren vom 30. Jan. 1943 wurde die Stadt Lübeck verpflichtet, zur Beseitigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen von Kriegshandlungen (Luftangriff vom März 1942) eine Neuordnung (Wiederaufbauplanung) als Stadtverwaltungsaufgabe durchzuführen. Bereits im Jahre 1942 hatte Baudirektor Hans Pieper in einem besonderen Planungsbüro, untergebracht in seinem Privathaus, bestimmte Grundsätze ausgearbeitet. Die Planung kam während des Krieges zum Erliegen. Bestehende Entwürfe wurden ganz fallen gelassen. Erst das "Aufbaugesetz" vom 21. Mai 1949 gab die Rechtsgrundlage für den "Wiederaufbau zerstörter Gemeinden, Umbau, Erweiterung und Neuaufbau in Gemeinden und Gemeindeteilen" (Paragraph 1 des Gesetzes). Das Planungsamt entwickelte einen Aufbauplan der Innenstadt mit 20 Durchführungsplänen, die heute als Bebauungspläne weiterbestehen. Das Stadtplanungsamt wurde 1998 aufgeteilt in die Bereiche Stadtentwicklung und Stadtsanierung. Heute sind beide Aufgaben wieder in einem Bereich Stadtplanung zusammengefasst. Dieser umfasst nach Stand von September 2013 sechs Abteilungen: Gesamtstädtische Planung, Stadtteilentwicklungsplanung, Stadterneuerung, Verkehrsplanung/ÖPNV, Einvernehmen/Stadtgestaltung und Bebauungsplanung/Projektentwicklung.
b. Ins Archiv sind bisher nur wenige Akten in zahlreichen kleineren Erwerben gelangt (Erw. ?/1991, 39/1995, 8/1998, 5/1999, 18/2001, 32/2006, 13+38/2012, 26/2013). Die Erwerbe 13/2007, 12 + 25/2008 sind dem Bestand 8.2 Karten- und Plansammlung zugeordnet worden. Erw. 10/2015 wurde nach der Zusammenlegung des Bereichs Stadtplanung mit dem Bereich Bauordnung und Statikprüfung zum Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung mit Wirkung vom 1.1.2015 von der Abteilung Bauordnung im Rahmen einer Notbewertung an das Archiv abgegeben.
Bestand
Benutzungsbeschränkung: keine
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 10:12 MESZ