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Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (sacri palatii
caesarei comes) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in
Strafsachen (sec...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
1769 September 14
Ausfertigung, Papier, mit gelb-schwarzer Kordel angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Fuldae 14to Septembris anno Christi Redemptoris nostri millesimo septingentesimo sexagesimo nono ... Acta sunt haec omnia
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg Zimmermann, kaiserlicher Hofpfalzgraf (sacri palatii caesarei comes) und Sekretär des Bischofs und Abts von Fulda in Strafsachen (secretarius in criminalibus), bekundet, dass ihm einst durch den Reichsfreiherrn Johann Hugo von Walderdorff (Ioanne Hugone libero barone de Walderdorff), der mainzischer und trierischer Domkapitular (cathedralis ecclesiae Moguntinae et Trevirensis canonico capitulari) war, das von Kaiser Leopold I. herrührende (familia seniori) Pfalz- und Hofgrafenamt verliehen worden ist, wodurch er das Privileg besitzt, geeignete Personen zu Notaren, amtlichen Schreibern und Richtern zu erheben und in die Gemeinschaft der kaiserlichen Notare zu überführen. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Johann Zimmermann hat auf dessen Bitten hin Georg Franz Christoph (Georgius Franciscus Christophorus) Schultheiss aus Fulda, Absolventen der Rechte (accesistam absolutis iam studiis iuridicis practicis), vor den genannten Zeugen zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Zimmermann hat Georg Franz Christoph Schultheiss nach dessen bestandenem Examen den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser Joseph II., dessen Nachfolgern und dem Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein Notarszeichen verliehen. Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind in der für Georg Schultheiss ausgestellten Urkunde genau geregelt. Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des großen Notarssiegels Johann Zimmermanns. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, [[jpg:...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Ioannes Georgius Zimmer/mann / sacri palatii caesari comes manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: J. Boxberger regiminis Fuldensis registratus / notarius caesareus publicus et iuratus qua testis rogatus
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: F. P. Schabel regiminis Fuldensis can/cellista notarius caesareus publicus et iuratus rite / qua testis rogatus manu propria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: B. Boxberger, fuldischer Notar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: F. P. Schabel, fuldischer Kanzleinotar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Georg Zimmermann, Hofpfalzgraf
Das auf Seite 8 vorgesehene Notarszeichen für Georg Franz Christoph Schultheiss fehlt.
Eine genaue Strafbestimmung wie bei anderen Notarserhebungen ist nicht enthalten.
Vgl. zu Johann Georg Zimmermann Nr. 2359.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.