Johann Jakob Fugger, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Boos, Heimertingen und Geichau [?] etc., kaiserlicher Kammerherr, und Franz Karl Josef Fugger Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Babenhausen und Kettershausen, beide vom Kaiser bestellte Administratoren über die gesamten gräflich Fugger-Wellenburgischen Herrschaften, entlassen den ledigen Karl Geist, ehelichen Sohn des Hans Gaist und der verstorbenen Maria Kluiwin in der Herrschaft Wasserburg zu Miten aus der Leibeigenschaft. Eventuelle Forderungen, die Geist an die Aussteller, deren Diener und Untertanen hat, darf er nicht vor fremdem Gericht einklagen. Von Gütern, die ihm in den Wellenburgischen Herrschaften eventuell noch anfallen muss er Nachsteuer zahlen. Wenn er in die Herrschaft zurückkehrt, soll diese Urkunde kassiert werden und er wieder leibeigen sein; desgleichen wenn er von der römisch-katholischen Kirche abweicht und eine andere Religion annimmt.
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Johann Jakob Fugger, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Boos, Heimertingen und Geichau [?] etc., kaiserlicher Kammerherr, und Franz Karl Josef Fugger Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Babenhausen und Kettershausen, beide vom Kaiser bestellte Administratoren über die gesamten gräflich Fugger-Wellenburgischen Herrschaften, entlassen den ledigen Karl Geist, ehelichen Sohn des Hans Gaist und der verstorbenen Maria Kluiwin in der Herrschaft Wasserburg zu Miten aus der Leibeigenschaft. Eventuelle Forderungen, die Geist an die Aussteller, deren Diener und Untertanen hat, darf er nicht vor fremdem Gericht einklagen. Von Gütern, die ihm in den Wellenburgischen Herrschaften eventuell noch anfallen muss er Nachsteuer zahlen. Wenn er in die Herrschaft zurückkehrt, soll diese Urkunde kassiert werden und er wieder leibeigen sein; desgleichen wenn er von der römisch-katholischen Kirche abweicht und eine andere Religion annimmt.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 159 T 3 Nr. 36
Repert. IV Nr. 108
Kasten B Fach 16
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 159 T 3 Deutschordensherrschaft Achberg: Urkunden
Deutschordensherrschaft Achberg: Urkunden >> Titelaufnahmen
1752 November 19
Deutschordensherrschaft Achberg
Urkunden
Ausstellungsort: Boos
Siegler: Fugger, Johann Jakob, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Boos, Heimertingen und Geichau etc., kaiserlicher Kammerherr, vom Kaiser bestellter Administrator durch gräfliches Administrationss.; Fugger, Franz Karl Josef, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Babenhausen und Kettershausen, vom Kaiser bestellter Administrator durch gräfliches Administrationss.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Gräfl. Administrationss. (SmP)
Siegler: Fugger, Johann Jakob, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Boos, Heimertingen und Geichau etc., kaiserlicher Kammerherr, vom Kaiser bestellter Administrator durch gräfliches Administrationss.; Fugger, Franz Karl Josef, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Babenhausen und Kettershausen, vom Kaiser bestellter Administrator durch gräfliches Administrationss.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Gräfl. Administrationss. (SmP)
Fugger, Grafen von
Fugger, Grafen von; Franz Karl Josef
Fugger, Grafen von; Johann Jakob
Gaist, Hans
Geist, Karl
Kluiwin, Maria
Boos: Geigelbach, Ebersbach-Musbach RV
Wasserburg am Bodensee LI; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:48 MESZ
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