Johann Jakob Fugger, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Boos, Heimertingen und Geichau [?] etc., kaiserlicher Kammerherr, und Franz Karl Josef Fugger Graf von Kirchberg und Weißenhorn, Herr der Herrschaften Babenhausen und Kettershausen, beide vom Kaiser bestellte Administratoren über die gesamten gräflich Fugger-Wellenburgischen Herrschaften, entlassen den ledigen Karl Geist, ehelichen Sohn des Hans Gaist und der verstorbenen Maria Kluiwin in der Herrschaft Wasserburg zu Miten aus der Leibeigenschaft. Eventuelle Forderungen, die Geist an die Aussteller, deren Diener und Untertanen hat, darf er nicht vor fremdem Gericht einklagen. Von Gütern, die ihm in den Wellenburgischen Herrschaften eventuell noch anfallen muss er Nachsteuer zahlen. Wenn er in die Herrschaft zurückkehrt, soll diese Urkunde kassiert werden und er wieder leibeigen sein; desgleichen wenn er von der römisch-katholischen Kirche abweicht und eine andere Religion annimmt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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