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Severinus Mayer gen. Seifferlin aus Ofterdingen, wegen übler Lebensführung und wiederholter Übertretung früherer Verschreibungen erneut gef., angeklagt und vom Stadtgericht zu Tübingen mit rechtmäßigem Urteil als Verschwender entmündigt, jedoch auf sein Versprechen, sich zu bessern, begnadigt, und gegen Bezahlung seiner Atzung mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, keine Wehr mehr zu tragen und offene Zechen zu meiden - wie in den früheren Verschreibungen enthalten - gelobt dies und schwört für seine früheren Freiheitsstrafen U. S. Mayer war vormals wegen seines verschwenderischen Lebens trotz mehrfacher Warnungen zu Bebenhausen, sodann zu Tübingen gefangengesetzt, darauf gegen das Versprechen der Besserung begnadigt worden. Entgegen seiner damaligen Verschreibung hatte er, als zu Ofterdingen ein Brand ausgebrochen war, einen dem Flecken gehörigen Feuereimer zu Rottenburg a.N. verkauft und den Erlös verschwendet. Er hatte ferner ein entlehntes Roß, das ihm seine Freu wegen seiner Krankheit zugeführt hatte, einem Juden verkauft, war deswegen wieder gefangengenommen worden und auf Fürbitte seines Bruders, Schwagers und seiner Verwandten unter der Bedingung begnadigt worden, daß ihn diese in Verwahrung nehmen sollten. Er hatte sich jedoch, als er an eine Kette gelegt worden war, mit Hilfe anderer befreit, war erneut gef. und seinen Verwandten auf eine Bürgschaft über 2oo fl wieder zur Verwahrung gegeben worden. Er war hierauf erneut aus dem Blockhaus, in das er gelegt worden war, ausgebrochen, so daß seine Verwandten die Bürgschaft bezahlen mußten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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