Vor Albert von Vielemunde, Richter zu Neuenrade (Nyggenrode) seines Herrn von Kleve (Clieue), bekunden Johan von Vterinckoele gen. der Geck und seine Mutter Katrine, der + Hermann von Vterinckole, sein Vater bzw. ihr Ehemann, habe zu seinen Lebzeiten erklärt, er habe vom Kloster Oelinghausen (Olinckhusen) manches Mal Vorteile gehabt. Deshalb habe er die Absicht gehabt, für sein und seiner + Frau Seelenheil und das der Verstorbenen seines Geschlechts eine ewige Memorie und ein Totengedenken im Kloster zu stiften. Darüber sei er leider verstorben. Um den Willen des Vaters bzw. Ehemanns zu erfüllen, vereinbaren Hermann und seine Mutter mit dem Propst Hinrick von Rhemen (Remmen), der Priorin Margarete Vogedes und dem Konvent des Klosters zu Oelinghausen (Olinckhusen), daß diese für immer jährlich am Tage nach St. Elisabeth eine Memorie halten sollen, und zwar am Abend mit Vigil und am Morgen mit Seelenmesse und Fürbitten. Es soll für die Seelen des Vaters bzw. Ehemanns der Stifter, für die der Eltern und aller Verstorbener des Geschlechts gebetet werden. Am Tag der Memorie soll an das Kloster Oelinghausen bzw. die dortige Memorienmeisterin jeweils eine Mark Geldes, wie es zu Iserlohn (Loen) gängig ist, aus ihrem Gute zu Ütterlingsen (Veterinckole) [westlich von Werdohl] gezahlt werden. Für dieses Geld soll man den Jungfern des Konvents Wein und Fische nach Belieben kaufen, wobei die Stifter und ihre Erben statt des Geldes Fische liefern können. Wenn sie das nicht können, haben sie es der Memorienmeisterin acht Tage vorher mitzuteilen und die acht Mark zu schicken, so daß man sich anderswo für die Memorie versorgen kann. Die Stifter versprechen wegen der Rente Währschaft. Siegelankündigung des Richters. Standgenossen des Gerichts: Tielman Masse, Bürger zu Neuenrade, Hannes ton Esschen und Hannes to den Eiken. Gegeben 1485 Juli 14 (op den nesten donersdach na sunte Marghreten dage der hilgher jonferen).