Landrichter Hans von Seckendorff-Prunn erläßt Urteil in der Klagesache Markgraf Albrechts von Brandenburg gegen Cunrad von Rosemberg. Der Markgraf hatte von dem Rosemberg den Weinzehent und das Dorf Sultzfeld gekauft. Die Kaufbriefe sollten in Kitzingen ausgetauscht werden, der Rosemberger aber lieferte seinen nicht ein und wird nun verurteilt. Der Markgraf legt auf sein Schloss und Dorf Reynsprunn u. a. übrige Habe Beschlag. - Anleiter: Hans Tapfheimer.

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Staatsarchiv Nürnberg