Peter Rieckher (Riecker), gewesener Pfarrer zu Oberesslingen, wegen ungerechtfertigter Ehrenkränkung des Martin Mayer daselbst von Vogt und Gericht zu Stuttgart rechtmäßig verurteilt, jedoch auf seine Bitte vor die Wahl gestellt, das Urteil anzunehmen oder das Fürstentum Württemberg zu verlassen, gelobt eidlich, nachdem er letzteres gewählt hatte, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen, es bei Todesstrafe nicht mehr zu betreten und schwört U. Nach dem Urteil des Stadtgerichts waren ihm folgende Bedingungen auferlegt worden: Bei Wasser und Brot 4 Wochen im Turm zu büßen und nicht eher entlassen zu werden, bis er der Herrschaft 10 fl und dem Kläger auf dessen Begehren 4 lb h gezahlt hat sowie den Urteilsbrief auf seine Kosten errichten zu lassen, auch weiterer Strafen gewärtig zu sein.
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Peter Rieckher (Riecker), gewesener Pfarrer zu Oberesslingen, wegen ungerechtfertigter Ehrenkränkung des Martin Mayer daselbst von Vogt und Gericht zu Stuttgart rechtmäßig verurteilt, jedoch auf seine Bitte vor die Wahl gestellt, das Urteil anzunehmen oder das Fürstentum Württemberg zu verlassen, gelobt eidlich, nachdem er letzteres gewählt hatte, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen, es bei Todesstrafe nicht mehr zu betreten und schwört U. Nach dem Urteil des Stadtgerichts waren ihm folgende Bedingungen auferlegt worden: Bei Wasser und Brot 4 Wochen im Turm zu büßen und nicht eher entlassen zu werden, bis er der Herrschaft 10 fl und dem Kläger auf dessen Begehren 4 lb h gezahlt hat sowie den Urteilsbrief auf seine Kosten errichten zu lassen, auch weiterer Strafen gewärtig zu sein.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4648
P.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 2. Stuttgart, Amt >> 2.1. Amtsorte >> 2.1.22. Oberesslingen
1541 Oktober 29 (Sa n. Simon und Juda)
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Urkunden
Siegler: Martin Ysingrein, B. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Mayer, Martin
Rieckher, Peter
Oberesslingen : Esslingen am Neckar ES
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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