Peter Rieckher (Riecker), gewesener Pfarrer zu Oberesslingen, wegen ungerechtfertigter Ehrenkränkung des Martin Mayer daselbst von Vogt und Gericht zu Stuttgart rechtmäßig verurteilt, jedoch auf seine Bitte vor die Wahl gestellt, das Urteil anzunehmen oder das Fürstentum Württemberg zu verlassen, gelobt eidlich, nachdem er letzteres gewählt hatte, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen, es bei Todesstrafe nicht mehr zu betreten und schwört U. Nach dem Urteil des Stadtgerichts waren ihm folgende Bedingungen auferlegt worden: Bei Wasser und Brot 4 Wochen im Turm zu büßen und nicht eher entlassen zu werden, bis er der Herrschaft 10 fl und dem Kläger auf dessen Begehren 4 lb h gezahlt hat sowie den Urteilsbrief auf seine Kosten errichten zu lassen, auch weiterer Strafen gewärtig zu sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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