Königliche Verordnung 1808 Januar 9: Rentekammer in Rendsburg. Assurance (Versicherung) gegen feindliches Aufbringen von einem Schiff, das nach dem Transport von Lebensmitteln nach Norwegen auf der Rückfahrt nach Jütland, Fünen, kleineren Inseln, das Herzogtum Schleswig oder das Herzogtum Holstein ist, in deutscher und dänischer Sprache

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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