Straßberg: Die Fürstäbtissin Katharina [von Spaur] von Buchau stellt nach der Huldigung der Untertanen eine Reihe von Punkten fest, das Verhältnis derselben zur Herrschaft betreffend: Befreung von der Leibeigenschaft, Weidgerechtigkeit, Fronen und dergleichen mehr; 2 Abschriften

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner