König Ruprecht weist dem Ritter Eberhard vom Hirschhorn und dessen Erben die Steuer der Städte Heilbronn und Wimpfen an, als Ersatz für 500 Mark Silber, die er dem König geliehen, um das von Kaiser Karl IV. an Wilhelm und Heinrich von Rechberg verpfändete Ammannamt zu Ulm auszulösen. Die Steuer von Heilbronn und Wimpfen soll erst von den Erben Eberhards gegen Zahlung von 500 Mark Silber Augsburger Gewicht ausgelöst werden können. Die beiden Städte werden zur Zahlung an Eberhard vom Hirschhorn angewiesen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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