Herzog Albrecht [V.] von Bayern bewilligt Abt Blasius von St. Emmeram die Hofmarks- oder Edlmannsfreiheit für den Hof des Klosters in Hohengebraching und verzichtet auf seine Vogtobrigkeit über diesen Hof bis zu dessen möglichen Verkauf. Als Ersatz für die Vogtgült wird dem Herzog der Zehnt von Herrnwahlthann (Thann) bzw. Einnahmen aus anderen Gütern des Klosters in der Vogtei Kelheim bestimmt. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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