Vertrag zwischen dem Forstamt und dem Kameralamt Neuenbürg namens der Staatsfinanzverwaltung einerseits und der Gemeinde Bieselsberg andererseits über den unentgeldlichen Bezug von Holz aus Staatswäldern durch die Gemeinde Ausf., 1846, Juli 5

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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