Graf Gerlach von Nassau bekundet das gütliche Übereinkommen mit seinem Vetter dem Grafen Johann von Nassau, wonach er Johann unterstützen wird, wenn dieser in ihrem Land, dem Einrich, zwischen Rhein, Lahn, Aar und Wisper eine Burg errichtet, die dann gemeinschaftlicher Besitz der beiden werden wird, mit der Bestimmung, daß im entgegengesetzten Fall dasselbe Verhältnis von Johann beobachtet werden soll.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner