Graf Gerlach von Nassau bekundet das gütliche Übereinkommen mit seinem Vetter dem Grafen Johann von Nassau, wonach er Johann unterstützen wird, wenn dieser in ihrem Land, dem Einrich, zwischen Rhein, Lahn, Aar und Wisper eine Burg errichtet, die dann gemeinschaftlicher Besitz der beiden werden wird, mit der Bestimmung, daß im entgegengesetzten Fall dasselbe Verhältnis von Johann beobachtet werden soll.
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Graf Gerlach von Nassau bekundet das gütliche Übereinkommen mit seinem Vetter dem Grafen Johann von Nassau, wonach er Johann unterstützen wird, wenn dieser in ihrem Land, dem Einrich, zwischen Rhein, Lahn, Aar und Wisper eine Burg errichtet, die dann gemeinschaftlicher Besitz der beiden werden wird, mit der Bestimmung, daß im entgegengesetzten Fall dasselbe Verhältnis von Johann beobachtet werden soll.
170 I, U 175
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1326-1350 >> 1327
1327 Dezember 13
Abschrift des 15. Jh., Papier, aus der Dillenburger Sammlung nach dem Diplom. Knüttel fol. 34, Siegel: 1-3 der Aussteller und die beiden Zeugen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Ritter Heinrich von Kalsmund und Heine von Laurenburg
siehe Schliephake, Geschichte von Nassau 4, 135
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ