Abänderung des Kriegsrichterlichen Urteils durch König Friedrichs II. von Preußen an den Generalmajor der Infanterie und Obrist über ein Füsilier-Regiment Pierre Louis du Moulin wegen Verurteilung des Füsiliers Marufky zu 24maligem Gassenlaufen durch 200 Mann an zwei Tagen und anschließender zweijähriger Festungsarbeit, weil er sich durch Abhauen von zwei Finger selber verstümmelt hatte. Berlin, 1744 Februar 3. (Mit eigenhändiger Unterschrift des Königs). Abgabeliste Nr. 32

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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