[Dr. Johann Hausmann], Generalvikar des Jakob [Fugger], Bischof zu Konstanz, teilt dem Dekan von Ravensburg mit, daß er den Priester Samuel Frey in die Kaplanei des Altars St. Johann Evangelist in der Pfarrkirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg investiert hat. Die Kaplanei wurde durch Aufgabe seitens des letzten Besitzers M. Georg Bechlin frei. Die Investitur Freys erfolgte nach Präsentation durch Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, als Inhaber des Patronatsrechts und nach Ablegung des üblichen Treue- und Gehorsamseides. Dem Dekan wird befohlen, den Kaplan in den wirklichen Besitz der Kaplanei und der damit verbunden Einkünfte einzusetzen. Namens des Ausstellers unterschrieben von Notar Johann Christoph Hager.
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[Dr. Johann Hausmann], Generalvikar des Jakob [Fugger], Bischof zu Konstanz, teilt dem Dekan von Ravensburg mit, daß er den Priester Samuel Frey in die Kaplanei des Altars St. Johann Evangelist in der Pfarrkirche Unserer lieben Frau zu Ravensburg investiert hat. Die Kaplanei wurde durch Aufgabe seitens des letzten Besitzers M. Georg Bechlin frei. Die Investitur Freys erfolgte nach Präsentation durch Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, als Inhaber des Patronatsrechts und nach Ablegung des üblichen Treue- und Gehorsamseides. Dem Dekan wird befohlen, den Kaplan in den wirklichen Besitz der Kaplanei und der damit verbunden Einkünfte einzusetzen. Namens des Ausstellers unterschrieben von Notar Johann Christoph Hager.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1934
05121
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1606 Oktober 10 (die vero decima mensis Octobris)
16,9 x 24,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: [Dr. Johann Hausmann], Generalvikar des Jakob [Fugger], Bischof zu Konstanz
Empfänger: Dekan von Ravensburg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Metallkapsel
Vermerke: Lat. Rückvermerk, demzufolge Bacc. theol. Konrad Schmid, Dekan zu Ravensburg, am 17.10.1606 Samuel Frey in Gegenwart der Altaristen Johannes Molitor und Mose ("Moyse") Hag als Zeugen in den Besitz eingewiesen hat.
Aussteller: [Dr. Johann Hausmann], Generalvikar des Jakob [Fugger], Bischof zu Konstanz
Empfänger: Dekan von Ravensburg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Metallkapsel
Vermerke: Lat. Rückvermerk, demzufolge Bacc. theol. Konrad Schmid, Dekan zu Ravensburg, am 17.10.1606 Samuel Frey in Gegenwart der Altaristen Johannes Molitor und Mose ("Moyse") Hag als Zeugen in den Besitz eingewiesen hat.
Bechlin, Georg, M.; Kaplan
Frey, Samuel, Kaplan
Fugger, Jakob s. Konstanz
Hag, Mose, Altarist
Hager, Johann Christoph, Notar
Molitor, Johannes, Altarist
Schmid, Konrad; Bacc. theol., Dekan
Wegelin, Georg; Abt von Weingarten
Konstanz KN
Konstanz KN; Generalvikar
Ravensburg RV; Dekan
Ravensburg RV; Kapläne
Ravensburg RV; Pfarrkirche Unserer lieben Frau, Altarpfründen
Ravensburg RV; St. Johann Evangelist-Altar
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:31 MEZ
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