Vorbereitung und Akt der Besitzergreifung des Amtes Stolzenau durch die gräflich oldenburgischen Kommissare, den Landdrosten von Rüdigheim, den Bückeburger Kanzler von Holwede, Dr. Pichtel und Kämmerer Philipp Kopf
Vollständigen Titel anzeigen
NLA OL, Best. 20, -36 Nr. 3
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 35 Pfandamt Stolzenau >> 35.1 Verhandlungen über das Pfandamt
(1598-1601) 1638
Enthält: auch: Gesandtschaft des Drosten G. von Bardeleben und des Dr. Heinrich Schrader an Herzog Wilhelm von Braunschweig zur Bezeugung des Dankes für die Einräumung des Amtes Stolzenau 1601; Gravamina der Frau von Saldern 1589
Verzeichnung
Das Notariatsinstrument über die Besitzergreifung (das als Großformat separat gelagert wurde und die Altsignatur Best. 89-3 trug sowie noch früher "Doc. Stolzenau") ist verpilzt und daher unbenutzbar. Es liegt eingepackt in Schrank der Kartenabteilung; der Akte ist als Ersatz-Nutzungsexemplar eine 2015 angefertigte Farb-Papierkopie beigelegt worden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ