Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht Abt Heinrich von Weißenburg mit dessen Diener Hans Falkenstein. Dieser hat seinen Dienst zu St. Remig vorzeitig verlassen, weshalb der Abt seine fahrende Habe einbehält. Entschieden wurde, dass der Abt den noch ausstehenden Lohn zahlen soll und ihm Gültbrief, Harnisch, Kleider und Schmuck seiner Frau und anderes, das der Abt in St. Remig oder anderswo zurückbehalten hat, wieder ausliefern muss. Wegen des Pferdes, das durch den Abt schadhaft geworden ist, soll eine gütliche Einigung getroffen werden. Fehde und Feindschaft sollen beendet sein und gegeneinander nicht Ungutes mehr begonnen werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. "Datum Heidelberg uff montag nach decollationis Johannis" 1489.