Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Mandate (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verwandte Verzeichnungseinheiten: Heranzuziehen ist der Abschnitt "Mandate" des ASA, und selbstverständlich befinden sich auch im Aktenbestand unter den einzelnen Betreffen die Mandate als Anlagen.
Literaturhinweis: Für die älteren Zeiten können Leitfaden sein: - Johann Christian Heinrich Dreyer, Einleitung zu Kenntniß der in Geist-Bürgerlichen-Gerichts- Handlungs- Polizey- und Kammer-Sachen von E. Hochw. Rath der Reichsstadt Lübeck von Zeit zu Zeit ergangenen allgemeinen Verordnungen, Mandaten, Normalien, Decreten, wie auch der dahin einschlagenden Rechts-Urkunden... Lübeck 1769. - Chronologisches Verzeichnis aller seit 1566 bis 1816 schließlich hierselbst erschienenen öffentlichen Verordnungen und Bekanntmachungen. Lübeck 1818. Nach der französischen Besatzungszeit setzt dann die jährlich erscheinende Verordnungssammlung ein: Lübeckische Gesetze und Verordnungen, Lübeck 1813 (ab Bd. 67, 1900: Sammlung der Lübeckischen Gesetze und Verordnungen) -1937; Verkündungsblatt der Hansestadt Lübeck 1937-1941. Lübeck 1937-1941. -Meike Kruse, Inventar reichsstädtischer Policeygesetzgebung Lübeck, zugleich Findbuch zu AHL, Mandate, 2 Teile. Lübeck 2003
Vorwort: Datenbank zum Repertorium der Policeyordnungen der Reichsstadt Lübeck
Im Rahmen des von der DFG geförderten Projektes "Repertorium der Policeyordnungen" des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte (künftig: MPIeR; Projektbeschreibung unter http://www.rg.mpg.de/repertorium_der_policeyordnungen) sind 2001/2002 auch die in den Beständen des AHL vorhandenen Policeyordnungen erfasst worden, wobei der Bestand 08.03 Mandate einen Schwerpunkt bildet.
Hinweise zur Verzeichnung
Die nach AUGIAS importierte und modifizierte Datenbank der Policeyordnungen (künftig: PO) ist auf zwei Ebenen angelegt. Titel und Fundstellen der PO werden auf Ebene 1 wiedergegeben, in Ebene 2 erfolgt die Zuordnung der jeweiligen PO zu den projekteinheitlichen Materiengruppen, Materien und Materienbetreffen.
Die laufende Nummer ist keine Signatur. Ermittelt werden können die Texte in den Beständen des AHL einschließlich der Dienstbibliothek durch die Angaben in den Feldern "Fundstellen im AHL" und "Druck" (Abkürzungsverzeichnis siehe unten). Sind die dortigen Angaben in [...] gesetzt, betreffen sie Archivgut, das nach der Auslagerung bisher noch nicht wieder aufgefunden worden ist. Angaben mit dem Zusatz "Nachweis" beziehen sich auf Fundstellen, denen lediglich Datum und Titel einer PO entnommen worden sind, der vollständige Text konnte in diesen Fällen nicht ermittelt werden. Ist der Titel der PO in [...] gesetzt, wurde er im Rahmen der Erschließung neu gebildet.
In die Datenbank wurden Angaben zu insgesamt 1840 PO aufgenommen. Diese umfassen eine Zeitspanne von 1230 bis 1806. Davon datieren 262 Texte vor der Reformation, die in Lübeck mit Erlass der von Johannes Bugenhagen verfassten Kirchenordnung am 27. Mai 1531 endgültig vollzogen war. Im Mittelalter überwiegen umfangreiche Ordnungen bzw. Rollen sowie Einzelverordnungen, die das zünftige Handwerk betreffen: erfasst wurden 95 Zunftrollen und 79 das Zunftwesen betreffende Verordnungen. Handelsbedingungen werden in ausführlichen, oft erneuerten Kaufmannsordnungen festgelegt. In diesen Bereich gehört auch die für die Seehandelsstadt Lübeck lebenswichtige Regelung der Schifffahrt, etwa durch das Schiffs- und Seerecht vom 8. März 1299. Im 14. Jh. entstanden die ersten Luxusverbote. Allgemeine policeyliche Anordnungen, so betr. die Beherbergung Fremder, wider das Fastnachtstreiben, die Waffenführung und die Vorratshaltung, erfolgten spätestens seit Ende des 13. Jh.s viermal jährlich in den Burspraken (siehe unten).
Die früheste, in zwei Datensätzen erfasste Handschrift beinhaltet eine Zollrolle und das älteste erhaltene Fragment des Stadtrechts. Ihre Entstehung wird auf 1227 bis 1240 geschätzt. Das Lübische Recht ist über 100 hansischen Gründungsstädten des Ostseeraums, darunter Tondern, Kiel, Reval und Narva, verliehen worden. Der Lübecker Rat fungierte vom 13. bis zum 16. Jh. als oberste Berufungsinstanz. Da das Stadtrecht zahlreiche für das Repertorium relevante Regelungsgegenstände abdeckt, wurden drei Fassungen aufgenommen: das bereits erwähnte älteste lateinische Fragment, der sogenannte Kieler Kodex und das Revidierte Stadtrecht. Der mittelniederdeutsche Kieler Kodex befand sich bis ins 18. Jh. in der Lübecker Kanzlei, danach in Kiel, galt nach dem 2. Weltkrieg als verschollen und wird heute im Kieler Stadtarchiv verwahrt. Es sind insgesamt acht Schreiberhände erkennbar, die den Textband nacheinander von ursprünglich etwa 112 Artikeln innerhalb eines Jahrhunderts auf 257 erweitert haben. Ihr Anfang wird auf nach 1270 bzw. 1282, ihr Abschluss auf 1350 datiert. Sie gilt als Mutterhandschrift jüngerer Kodizes. Das Revidierte Stadtrecht wurde 1586 publiziert, es besteht aus 418 Artikeln in sechs Büchern, "...die vom Personenrecht über das Erb-, Grund-, Schuld-, Straf- und Gerichtsverfassungsrecht bis hin zum Seerecht teils das klassische Lübische Recht, teils Rechtsbestimmungen aus anderen Überlieferungen aufnahmen. Es markierte eine historische Zäsur, weil es die mittelalterliche Rechtsentwicklung abschloß, bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ohne wesentliche Änderungen galt und definitiv erst mit dem Jahre 1900 außer Kraft trat."
Während der Anteil der aus dem Mittelalter überlieferten Policeynormen etwa 18% beträgt, steigt die Anzahl seit 1531 kontinuierlich an u. erreicht im 18. Jh. ihren Höhepunkt. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf Materien der Gruppen "Handwerk und Gewerbe", "Handel und Dienstleistungen", "Öffentliche Sicherheit u. Kriminalität" und "Religionsangelegenheiten".
PO: Erlass, Publikation und Überlieferung
Erlass und Publikation
Das Recht des Rates, ohne Mitwirkung der Bürgerschaft Policeyordnungen zu erlassen, ihre Durchführung zu überwachen und bei Übertretungen die Schuldigen zu strafen, geht bereits aus einem Satz einer auf 1294 datierten Fassung des Lübischen Rechts hervor, die fast unverändert in das 1586 Revidierte Stadtrecht aufgenommen worden ist: "Was ein Radt statuiret und ordnet, sol unvorbrüchlichen gehalten werden. Wird von jemandt darwider gehandelt, die hat ein Radt nach ihrer Ordnungen zu straffen." Dies änderte sich auch nicht durch den Bürgerrezeß 1669, denn die Souveränität blieb weiterhin beim Rat, das ius emendandi (Mitbestimmungsrecht an der Gesetzgebung zur Wiederherstellung der verletzten Rechtsordnung, z.B. Rechtsverbesserungen in Militär-, Policey- und Handwerkersachen) ist der Bürgerschaft auch hier nicht zugestanden worden. Die PO des Amtes Bergedorf wurden jeweils gemeinsam von den Räten der beiden Städte erlassen, in der Regel zunächst in Lübeck, wenige Tage später dann in Hamburg.
Die mündliche Publikation der PO erfolgte im Mittelalter in erster Linie durch die Bursprake (civiloquium), die viermal jährlich an festen Terminen (Cathedra Petri [22. Februar, Tag der Ratssetzung], Jacobi [25. Juli], Martini [11. November], Thomae [21. Dezember]), selten auch außerordentlich stattfindende mündliche Verkündigung allgemeiner policeylicher Anordnungen durch den Rat an die versammelten Bürger. Die Bursprake - diese Bezeichnung beschreibt sowohl die Versammlung an sich als auch die verlesene Niederschrift des Textes - wird für Lübeck urkundlich bereits 1297 als übliche Einrichtung erwähnt. Die älteste im AHL erhaltene Handschrift wird auf 1350/51 datiert. Für jeden Jahrestermin wurde jeweils eine Handschrift auf Pergament angefertigt. Diese Formulare enthalten sowohl übereinstimmende als auch je nach Termin unterschiedliche Verordnungen. Vor allem für das 16. Jh. sind verschiedene Zusätze - im Repertorium entsprechend bezeichnet - erhalten, die teilweise in die Formulare des 17. Jh.s aufgenommen worden sind. Seit 1620 wurden die Texte der Burspraken nicht mehr geändert. Ein 1768 im Auftrag des Rats erstelltes Gutachten beschreibt den Ablauf der Bursprake wie folgt: "Alhier zu Lübeck wird die Bürger-Sprache annoch jährlich auf Petri Stuhlfeyer, auf Jacobi, am Tage Martin Bischoffs und St. Thomas von dem dirigierenden Herrn Bürgermeister, wenn die Glocke angezogen und zum Zeichen einer stillen Aufmerksahmkeit von dem Frohnen auf ein dickes Bret geschlagen worden, öffentlich auf der vor der Cämmerey befindlichen Gallerie des Rathhauses, oder nach der alten Mundart auf der so genannten Lowe, Louwe, Laube, [...] wohin der Rath an diesen Tagen um 12 Uhr aus der ordentlichen Audientz-Stube sich verfüget, an die auf dem Markte befindliche Bürgerschaft verlesen." Mit Senatsdekret vom 13. Juli 1768 hat der Rat nach Verlesen des Gutachtens von Syndikus Dreyer betreffend die Nutzlosigkeit der Bursprake beschlossen, "...daß bevorstehenden Jacobi die Bürgersprache zwar noch zu halten, hinführo aber diese Sollennität jährlich nur einmahl und zwar auf Petri Stuhlfeyer beobachtet werden solle." Mit Dekret vom 23.2.1789 hat der Rat außerdem verfügt, dass das beim Verlesen der Bursprake an Cathedra Petri veranstaltete Verbrennen von Kohlensäcken abgeschafft wird. Die letzte Bursprake wurde 1809 gehalten.
Das Abkündigen von Verordnungen von den Kanzeln der Stadtkirchen ist in Lübeck erstmals für das Jahr 1506 belegt. Erst für den Zeitraum nach der Reformation häufen sich die Hinweise auf das Verlesen von Verordnungen in den Kirchen (siehe AHL, Hss. 757 u. 758). Diese Form der Publikation hörte im Verlauf des 18. Jh.s auf, "...als die Geistlichkeit sie als Kanzelmißbrauch abzulehnen begann."
Die sogenannten Morgensprachen, wie in Lübeck die Versammlungen der einzelnen Handwerkämter bezeichnet wurden, dienten u.a. auch dem Verlesen der Zunftrollen, "...damit niemand sich entschuldigen konnte, aus Unkenntnis gegen eine Verordnung verstoßen zu haben."
Die schriftliche Bekanntmachung von PO erfolgte in Lübeck spätestens seit 1410 durch Anschlag handschriftlicher Texte auf Tafeln an öffentlichen Gebäuden (Rathaus und das dahinter gelegene Gewandhaus). Die Bursprake Martini 1502 weist die Bürgerschaft auf die Einhaltung der Wilküren, die auf Tafeln am "vorhuse" und "wanthuse" angeschlagen sind, hin, deren Text man entweder selber lesen oder sich vorlesen lassen solle. Die Burspraken Thomae 1531 und Martini 1532 erwähnen Tafeln zum Anschlag von feuerpolizeilichen Ordnungen "in de kerspel kercken". Die Bursprake Thomae 1545 verweist auf den Aushang einer Ordnung für Schiffszimmerleute. Spätestens seit 1555 wurden die Texte auch gedruckt. Ein Mandat wider "gardende Landsknechte" wurde wiederholt (Pfingsten 1560 und Januar 1572) "up allen Dörpern afgekündiget und angeschlagen". Warnungen wider übereilter Reden über politische Angelegenheiten wurden auf Anweisung des Rates vom 26. August 1800 in Wirts- und Kaffeehäusern, Schenken und Krügen ausgehängt. Das AHL verwahrt mehrere Tafeln aus Eichenholz, auf denen die Texte der Ordnungen noch erhalten sind, u.a. die (handschriftliche) Ordnung der Spielgreven von 1578.
Einige wichtige und umfangreichere Verordnungen wurden durch Anhang an die Ausgaben des 1586 revidierten Stadtrechts 1608, 1643, 1657, 1680 und 1728 gedruckt publiziert (siehe Literaturliste). Abschließend zu erwähnen ist der Abdruck von Verordnungen in den zuerst 1751 erschienenen Lübeckischen Anzeigen. Diese nur in geringem Ausmaß genutzte Form der Veröffentlichung wurde erst 1818 mit Erscheinen der Sammlung Lübeckischer Verordnungen etc. eingestellt.
Überlieferung
Während des Zweiten Weltkrieges sind vor allem die älteren Archivbestände ausgelagert worden. Zwar sind 1987/90 die meisten Archivalien wieder in das AHL zurückgekehrt, doch sind einige der betroffenen Bestände bis heute nicht neu geordnet und verzeichnet, d.h. sie sind für die Benutzung nicht zugänglich. Diese Bestände konnten bei der Erfassung der Policeyordnungen nicht berücksichtigt werden (Altes Senatsarchiv Ecclesiastica, Kämmerei und Marstall).
Die ältesten erhaltenen handschriftlichen und zeitgenössischen amtlichen Sammlungen von PO stammen aus der - bisher noch - im Bestand Handschriften des AHL verzeichneten Überlieferung der Wette. Im AHL vorhanden sind die Hss. 306 ("Wette Pergamentbuch" oder "Großes Pergamentbuch", angelegt 1527), 308 (Rollenbuch I der Wette), 309 (Rollenbuch II der Wette), 314a (Sammlung der Wette von Ordnungen des 15. und 16. Jh.s). Sie betreffen vor allem die Aufsicht über den Handel und das Gewerbe. Einige Sammlungen von Policeyordnungen der Wette gelten als verschollen. Hierzu gehören die Hss. 304, 313, und 314. (Da nach wie vor die Möglichkeit besteht, dass bislang verschollene Amtsbücher wieder in das AHL gelangen, sind die Quellenverweise auf das Älteste Wettebuch, die Eduard Hach handschriftlich in eine Ausgabe von WEHRMANN, Zunftrollen, in der Dienstbibliothek des AHL (Signatur: L VIII 1) nachgetragen hat, in eckigen Klammern in das Feld Archiv der Datenbank aufgenommen worden.)
Im Bestand ASA Interna Mandate unter der Nummer 1/1 verzeichnet ist der älteste, Anfang des 17. Jh.s angelegte Band ("Volumen primum ordinationum civitatis Lubecensis" mit Policeygesetzen aus dem Zeitraum 1484-1621) der handschriftlichen Ordnungssammlung des Rates, deren Pflege zu den Aufgaben des Protonotars, eines auch in der Kanzlei tätigen Beamten, gehörte. Ein zweiter Band (Hs. 757) ist leider verschollen, Abschriften hieraus sind jedoch in einem im AHL vorhandenen Konvolut mit etwa 200 Verordnungen aus dem Zeitraum von 1540-1624 enthalten (Hs. 758). Inhaltlich mit ASA Interna Mandate 1/1 teilweise überein stimmt eine weitere handschriftliche gebundene Sammlung im Bestand ASA Interna Gerichtswesen B 2. Dieses 1532 von Nicolaus von Bardewik und Anton von Stiten angelegte Memorialbuch wurde bis 1754 fortgesetzt.
Neben diesen im 16. und 17. Jh. angelegten amtlichen Sammlungen zu nennen sind vor allem die gebundenen Sammlungen im Bestand Mandate des AHL. Unter ihnen ist die sogenannte Sammlung Buchholz die umfangreichste: Dr. jur. Georg Friedrich Buchholz (geb. in Lübeck 5.9.1750, gestorben in Flensburg 29.8.1806, Syndicus des Lübecker Domkapitels) hat 1780 eine zunächst 11 Bände umfassende und später auf 20 Bände erweiterte "Sammlung Lübeckischer Verordnungen, Decrete etc." vorgelegt. Sie enthält Abschriften von Ordnungen, Verordnungen, Ratsdekreten, Zunftrollen, Verträgen, Hausordnungen privater Stiftungen sowie gedruckte Ordnungen und Verordnungen des Rates, aber auch kaiserliche Verordnungen. Die Texte sind thematisch gegliedert. Die Laufzeit reicht vom letzten Drittel des 13. Jh.s bis 1783.
Die Bände 23 bis 34 der gebundenen Sammlung sind - ebenso wie die Fasz. 4-11 der losen Verordnungssammlung - Parallelüberlieferungen überwiegend gedruckter Verordnungen vom Ende des 16. bis Anfang des 19. Jh.s, die Bände 35 und 36 enthalten das Amt Bergedorf betreffende Verordnungen.
Um Parallelüberlieferungen gedruckter PO handelt es sich auch bei den im Bestand Handschriften verzeichneten Sammlungen Lübeckischer Verordnungen 1597-1810 (Hss. 803 d-f) und 1637-1784 (Hs. 803 g).
Im Jahre 1818 wurde in Lübeck ein "Chronologisches Verzeichnis aller seit 1655 bis 1816 einschließlich hieselbst erschienenen öffentlichen Verordnungen und Bekanntmachungen (Nebst vollständigen Sach-Registern)" publiziert. Zweck dieser Titelübersicht (die Texte sind nicht wiedergegeben) war es, Geschäftsleute bei Antritt ihrer praktischen Laufbahn und Neubürger mit diesen Verordnungen bekannt zu machen, die Quellen aufzuzeigen "...und sie bey anzulegenden Privat-Sammlungen..." zu leiten. Als Quellen gibt der Verfasser an: die Sammlungen von Bürgermeister Krohn (Hauptquelle, Verbleib ungeklärt), Syndicus Dreyer (siehe unten) und Dom-Syndicus Buchholz (siehe oben), ein Chronologisches Verzeichnis der Verordnungen, Gemeinen Bescheide und Dekrete, die das bürgerliche und peinliche Recht sowohl als auch die Gerichtsverfassung betreffen (Verbleib unbekannt), die 1756 erschienenen gedruckten Gemeine-Bescheide und solche Decrete eines Hochedlen Raths und des seit dem ersten Junius 1814 bestehenden Obergerichts, die als Normal-Entscheidungen oder Bestimmungen angesehen werden können und Klefeckers Handbuch über die Bergedorfische Landesverfassung.
Wie die Durchsicht der verschiedenen amtlichen und privaten Sammlungen gezeigt hat, sind diese keineswegs vollständig. Einige frühe Policeyordnungen sind bei den Urkunden verzeichnet. Weitere Verordnungen befinden sich heute verstreut in den 141 Abteilungen des Bestandes Altes Senatsarchiv Interna und den 104 Abteilungen des Bestandes Altes Senatsarchiv Interna, Ämter. Die vollständige Auswertung dieser 355 und 75 lfm umfassenden Bestände hinsichtlich policeylich relevanter Gesetze war in einem vertretbaren Zeitraum unmöglich, zumal die Aktentitel in den Findbüchern nicht eindeutig auf tatsächlich enthaltene Entwürfe oder Ausfertigungen von Policeyordnungen hinweisen.
Auch die älteren Zunftrollen des Bestandes Ämter und Innungen waren von der Auslagerung betroffen, einige sind nicht zurückgekehrt bzw. befinden sich im nicht bearbeiteten Teil der Rückführungsbestände. Bereits seit dem 18. Jh. verschollen ist das erste Oberstadtbuch. Die hierin enthaltene Brotpreisordnung von 1255 ist in einer Abschrift überliefert.
Die Verordnungssammlungen von Johann Christian Heinrich Dreyer sollen hier zuletzt zur Sprache kommen. Sie bergen verschiedene Probleme: Seine 1769 gedruckt vorgelegte "Einleitung zu Kenntniß der in Geist-Bürgerlichen-Gerichts- Handlungs- Polizei- und Kammer-Sachen von E. Hochw. Rath der Reichsstadt Lübeck von Zeit zu Zeit ergangenen allgemeinen Verordnungen, Mandaten, Normalien, Decreten, wie auch der dahin einschlagenden Rechts-Urkunden..." enthält ca. 1500 Titel (vereinzelt auch den vollen Wortlaut) von Texten rechtlichen Inhalts. Sie wurden zusammengestellt "...theils aus der hiesigen Registratur, theils aus meinem auf acht Folianten angewachsenen corpore constitutionum et Mandatorum Lubecensium, welches durch die geneigten Beyträge meiner verehrten Gönner und Freunde der um unsern Staat unendlich verdienten Herren Bürgermeister, Haecks, Dethardings, und Brokes Magnificenzen, und unsers verdienstvollen Herrn Senators D. Büneckau, einen ansehnlichen Zuwachs erhalten, geschöpfet; ich habe auch die Verordnungen, Resolutionen und Decreten, welche kundlich keine gesetzliche Kraft haben, oder dieselbe verlohren, oder durch andere Verordnungen aufgehoben und verändert worden, des historischen und dogmatischen Nutzens wegen mitgenommen...". Die Bände des Corpus Constitutionum et Mandatorum Lubecensium enthalten Titel, Abschriften und Originale von Verordnungen (AHL, Hss. 719-728, zur Zeit im AHL vorhanden sind die Bdd. 719, 720, 722-725, der Verbleib der Hss. 721, und 726 bis 728 ist zur Zeit unbekannt).
Die im Titelverzeichnis von Johann Christian Heinrich Dreyer publizierten Policeyordnungen wurden wegen der zweifelhaften Wissenschaftlichkeit des Autors nicht aufgenommen, mit folgender Ausnahme: Das Chronologische Verzeichnis aller seit 1655 bis 1816 einschließlich in Lübeck erschienenen öffentlichen Verordnungen und Bekanntmachungen hat Dreyers Titelverzeichnis als Quelle genutzt. Im Repertorium wird bei der Nennung von Verordnungen aus dem Chronologischen Verzeichnis nur dann Dreyer als weiterer Druckort angeben, wenn diese Policeyordnungen im Archiv nicht im Original zu ermitteln waren und im Chronologischen Verzeichnis Dreyers Einleitung als Quelle angegeben ist. Die tatsächliche Publikation solcher Verordnungen in der Reichsstadt Lübeck oder die Richtigkeit ihrer Datierung ist in diesen Fällen fraglich.
Auswahlkriterien
Policeyordnungen sind Handlungsanweisungen der Obrigkeit (hier: des Rates) an die gesamte Bevölkerung oder Personengruppen (z.B. Mitglieder der Handwerksämter), d.h.: sie müssen vom Rat erlassen oder bestätigt und publiziert worden sein. Ausgeschlossen von der Verzeichnung wurden nach dieser Definition deshalb
1. Willküren und Beschlüsse (Rezesse) der Hansetage oder anderer Versammlungen mehrerer Städte lübischen Rechts, die nicht vom Rat bestätigt und publiziert worden sind: "Was die Sendeboten der Städte vereinbarten und als hansisches Recht willkürten, galt, soweit es den einzelnen Bürger betraf, in der einzelnen Stadt erst nach der Transformation zu Stadtrecht. Der Rat mußte die Beschlüsse erst ratifizieren und auf dem üblichen Wege den Bürgern verkünden."
2. Ratsdekrete (diese "Kristallisationen eines jeden Verwaltungsvorgangs" betreffen in der Regel nur Einzelfälle u. -personen und wurden nicht publiziert),
3. Gemeine Bescheide (sie regeln die Organisation des Rechtswesens),
4. Verordnungen untergeordneter Behörden (Wette, Kämmerei und Marstall) oder von Vorsteherschaften (öffentlicher) sozialer Einrichtungen (Hospitäler, St. Annen Armen- und Werkhaus), deren obrigkeitliche Bestätigung fehlt, Kriegsstube (Artillerieherren) und
5. Eide.
Meike Kruse, November 2009
Quellen- und Literaturverzeichnis
Ungedruckte Quellen im Archiv der Hansestadt Lübeck:
Fotobände: A 31 ["fragmentum juris lubecensis", Zollordnung und Stadtrecht]; B 13 ["Kieler Kodex", Stadtrecht]
Geistliches Ministerium: Bd. II
Handschriften:
Hs. 306: "Wette Pergamentbuch" oder "Großes Pergamentbuch"
Hs. 308: Rollenbuch I der Wette
Hs. 309: Rollenbuch II der Wette
Hs. 314a: Sammlung der Wette von Ordnungen des XV. und XVI. Jahrhunderts
Hs. 723: Johann Christian Heinrich Dreyer, Corpus constitutionum Lubecensium, Bd. 5
Hs. 724: Ders., Corpus constitutionum Lubecensium, Bd. 6
Hs. 725: Ders., Corpus constitutionum Lubecensium, Bd. 7
Hs. 758: Mandaten-Buch ab Annum 1540 usw. ad Annum 1624
Hs. 803 d: Sammlung Lübeckischer Verordnungen Bd. I, 1597 - 1783
Hs. 803 e: Sammlung Lübeckischer Verordnungen Bd. II, 1747 - 1785
Hs. 803 f: Sammlung Lübeckischer Verordnungen Bd. III 1789 - 1810
Hs. 803 g: Sammlung Lübeckischer Verordnungen, 1637 - 1784
Krämerkompanie:
Fszk. 307
Mandate:
gebundene Verordnungssammlungen (Signatur in der Dienstbibliothek des AHL: L IV 408):
Bdd. 1-20: Georg Friedrich Buchholz, Sammlung Lübeckischer Verordnungen, Decrete etc., 1780
Bd. 23: Sammlung Balemann
Bdd. 24-26: Mandatenbuch Balemann 1645 - 1782
Bdd. 27, 28: Chronologische Serie gedr. Mandate 1627 - 1822
Bdd. 29-31: Chronologische Serie gedr. Mandate 1580 - 1811
Bd. 34: Chronologische Serie gedruckter Mandate 1635 - 1746
Bd. 35: Chronologische Serie gedruckter Mandate 1630 - 1764
Bd. 36: Bergedorf 1622-1805
Bd. 37: Bergedorf 1594-1809
BEHN, HEINRICH, Lübeckische Luxusgesetze und Hochzeitsordnungen aus dem Mittelalter, in: Archiv für Staats- und Kirchengeschichte der Herzogtümer Schleswig, Holstein, Lauenburg und der angrenzenden Länder und Städte 1 (1833), H. 1, S. 49-108
BOLLAND, JÜRGEN, Zur städtischen "Bursprake" im hansischen Raum, in: ZVLGA 36 (1956), S. 96-118
BRANDT, AHASVER VON, Das angebliche Privileg Heinrichs III. von England für Lübeck: Ein ergänzender Hinweis zu den Fälschungsmethoden des Lübecker Syndikus Dreyer, in: HGBll 71 (1952), S. 84-88
DERS., Das Lübecker Archiv in den letzten hundert Jahren. Wandlungen, Bestände, Aufgaben, in: ZVLGA 33 (1952), S. 33-80
BREHMER, WILHELM, Zusammenstellung der erhaltenen Eintragungen in das älteste Oberstadtbuch, in: ZVLGA 4 (1884), S. 222-260
DERS., Eine Verhandlung vor der Wette wegen Übertretung der Sonntagsordnung 1652, in: MVLGA 4 (1889, 1890), S. 67-73
DERS., Ein Streit zwischen dem Rat und den bürgerlichen Kollegien über die Sonntagsruhe [1696], in: MVLGA 5 (1891, 1892), S. 161-166
DERS., Landschulen, in: MVLGA 5 (1891-1892), S. 44
DERS., Vom Syndicus und Domprobsten Dreyer gefälschte Urkunden und Regesten, in: ZVLGA 6 (1892), S. 515-535
DERS., Vogelschutz [Verordnung von 1483], in: MVLGA 6 (1893), S. 41f.
DERS., Zur Straßenordnung, in: MVLGA 8 (1897, 1898), S. 32
BRUNS, FRIEDRICH, Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851, in: ZVLGA 29 (1938), S. 91-168
DERS., Der Lübecker Rat. Zusammensetzung, Ergänzung und Geschäftsführung von den Anfängen bis ins 19. Jahrhundert, in: ZVLGA 32 (1951), S. 1-69
BUGENHAGEN, JOHANNES, Der Keyserliken Stadt Lübeck Christlike Ordnunge, tho denste dem hilgen Euangelio, Christliker leue, Tucht, frede unde enicheyt, vor de yöget yn eyner guden Schole tho lerende. Unde de Kercken denere und rechten armen Christlick tho vorsorgende, Lübeck: Johan Balhorn 1531
DERS., Lübeckische Kirchenordnung. Getreu nach dem Autograph von 1531. Lübeck 1877 (siehe auch unter HAUSCHILD)
CARSTENS, HEINRICH (Hrsg.), Kirchenordnung für das Lübeckische Landgebiet, für die Stadt Mölln und für Travemünde, Lübeck 1843
CHRONOLOGISCHES VERZEICHNIS aller seit 1655 bis 1816 einschließlich hieselbst erschienen öffentlichen Verordnungen und Bekanntmachungen, Lübeck 1818
DEDEKIND, WERNER, Die Schulordnungen des Katharineums zu Lübeck von 1531 bis 1891 (Beilage zum Jahresbericht des Katharineums zu Lübeck 1911), Lübeck 1911
DREYER, JOHANN CARL HEINRICH, Einleitung zur Kenntniß der in Geist- Bürgerlichen- Gerichts- Handlungs- Policey- und Kammer-Sachen von E. Hochw. Rath der Reichsstadt Lübeck von Zeit zu Zeit ergangenen allgemeinen Verordnungen, Mandate, Normalien, Decreten, wie auch der dahin einschlagenden Rechts-Urkunden, welche nach der Zeitordnung und nach den darin enthaltenen Materien erzählet, mit einigen zur Aufklärung verschiedener Stücke des Teutschen und Lübischen Rechts, der Rechts-Geschichte und Alterthümer gereichenden Anmerkungen versehen, und aus patriotischer Absicht bekannter gemacht worden, Lübeck 1769
EBEL, WILHELM, Bursprake, Echteding und Eddach in den niederdeutschen Stadtrechten in: Festschrift für Hans Niedermeyer, Göttingen 1953, S. 53-76.
DERS., Bürgerliches Rechtsleben zur Hansezeit in Lübecker Ratsurteilen (Quellensammlung zur Kulturgeschichte, hrsg. von Wilhelm Treue, Bd. 4), Göttingen u.a. 1954
DERS., Lübisches Recht, Lübeck 1971
...revidierte und verbesserte FEUERORDNUNG, Lübeck: 1761 [mit 14 Anhängen von Verordnungen, die Feuerpolizei betreffend]
FINK, GEORG, Die Entwicklung des Lübecker Marstall-Offiziums (1298-1887), in: ZVLGA 25 (1929), S. 199-226
DERS., Die Wette und die Entstehung der Lübecker Polizei, in: ZVLGA 27 (1934), S. 209-237
DERS., Lübecks Stadtgebiet. (Geschichte und Rechtsverhältnisse im Überblick), in: Städtewesen und Bürgertum als geschichtliche Kräfte. Gedächtnisschrift für Fritz Rörig, Hrsg. von Ahasver von Brandt und Wilhelm Koppe, Lübeck 1953, S. 243-296
FRENSDORFF, FERDINAND, Das lübische Recht nach seinen ältesten Formen, Leipzig 1872
FÜRSEN, ERNST JOACHIM, Dreyer, Johann Carl Heinrich, in: Schleswig-Holsteinisches Biographisches Lexikon, Bd. 5, Neumünster 1979, S. 76-79
FUNK, MARTIN SAMUEL, Die lübischen Gerichte. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der Freien und Hansestadt Lübeck. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Gemischte Abteilung 26 (1905), S. 53-91 und ebd. 27 (1906), S. 61-91
...Confirmirte GENERAL-FEUERORDNUNG in denen Vier-Landen, Hamburg 1688
GRAßMANN, ANTJEKATHRIN, Eine weitere Dreyersche Fälschung an den Tag gekommen, in: ZVLGA 51 (1971), S. 90-92
DIES., Zu Verfassung, Verwaltung und Agrarzustand der Lübeckischen Enklaven im Herzogtum Lauenburg, in: Ländliche Siedlungs- und Verfassungsgeschichte des Kreises Herzogtum Lauenburg. Kolloquium III. Hrsg. im Auftrag der Lauenburg Akademie von Kurt Jürgensen, Neumünster 1990, S. 73-78
DIES., Eine Reichsstadt kauft sich ein Herzogtum - Die "Verpfändung" der Stadt Mölln an Lübeck. In: Der Wagen 1992, S. 238-248
DIES., "Zu Nutz und Wohlfahrt dieser guten Stadt..." Einige Bemerkungen zu Kaufmannsordnung und -recht in Lübeck, in: Gerhard Gerkens, Antjekathrin Graßmann (Hrsgg.), Der Lübecker Kaufmann. Aspekte seiner Lebens- und Arbeitswelt vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. Lübeck 1993, S. 62-68
DIES. (Hrsg.), Beständeübersicht des Archivs der Hansestadt Lübeck (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, hrsg. vom Archiv der Hansestadt, Reihe B Bd. 29), Lübeck 2. ergänzte und überarbeitete Aufl. 2005
DIES., Die städtische Verwaltung, in: Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos. Hrsg. von Jörgen Bracker u.a., Lübeck 1998, S. 479-497
DIES., Johann Carl Heinrich Dreyer und das Lübecker Archiv, in: Festschrift für Christa Cordshagen, Beiheft zu den Mecklenburgischen Jahrbüchern, Jg. 114 (1999), S. 269-284
HACH, JOHANN FRIEDRICH (HRSG.), Das Alte Lübische Recht, Lübeck 1839
HAGEDORN, ANTON, Eine Kleiderordnung [Ende des 15. Jh.], in: MVLGA 1 (1883, 1884), S. 14-16
DERS., Ein Mandat gegen das Vermummen [1478], in: MVLGA 1 (1883, 1884), S. 28-32
HARTWIG, JULIUS, Die Rechtsverhältnisse des ländlichen Grundbesitzes im Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck. 1. Die Geschichte des heutigen Stadtgebiets und seine Verwaltung. 2. Die Landwehrdörfer. 3. Die Kämmereidörfer. 4. Die Kapitelsdörfer. 5. Die Johanniskloster-Dörfer. 6. Die Heiligen Geist-Dörfer. 7. Das übrige Stadtgebiet. In: ZVLGA 9 (1908), S. 209-284
HASSE, PAUL, Mandat gegen Beschädigung des Treidelstieges (1781), in: MVLGA 10 (1901, 1902), S. 188f.
HAUSCHILD, WOLF DIETER (Hrsg.), Lübecker Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen 1531. Text mit Übersetzung, Erläuterungen und Einleitung. Lübeck 1981
DERS., Frühe Neuzeit und Reformation: Das Ende der Großmachtstellung und die Neuorientierung der Stadtgemeinschaft, in: Antjekathrin Graßmann, Lübeckische Geschichte, Lübeck 31997, S. 341-432
HELLER, LUDWIG, Die Travemünder Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen, Lübeck 1837
HOFFMANN, ERICH, Lübeck im Hoch- und Spätmittelalter: Die große Zeit Lübecks, in: Antjekathrin Graßmann (Hrsg.), Lübeckische Geschichte, Lübeck 31997, S. 79-339
KLICK, ALBRECHT, Bibliographie zur Medizinalgeschichte Lübecks, Neumünster 1967
KLÖCKING, JOHANNES, Der alte Lübecker Wasserbau und die Bretlingsbehörde, in: ZVLGA 34 (1954), S. 7-29
KORLÉN, GUSTAV, Norddeutsche Stadtrechte II: Das mittelniederdeutsche Stadtrecht von Lübeck nach seinen ältesten Formen (Lunder Germanische Forschungen, hrsg. von Erik Rooth, Bd. 23), Lund 1951
DERS., Zur Datierung der ältesten Lübecker Bursprake, in: ZVLGA 39 (1959), S. 117-121
KRABBENHÖFT, GÜNTER, Verfassungsgeschichte der Hansestadt Lübeck. Eine Übersicht. Lübeck 1969
LAGEMANN, HERMANN, Polizeiwesen und Wohlfahrtspflege in Lübeck von den Anfängen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, Schönberg (Mecklenburg) 1916
LANDWEHR, GÖTZ, Seerecht im Hanseraum im 15. Jahrhundert. Die Hanserezesse, die Vonnesse von Damme und die Ordinancie der Zuidersee im Flandrischen Copiar Nr. 9. In: Carsten Jahnke, Antjekathrin Graßmann (Hrsgg.), Seerecht im Hanseraum des 15. Jahrhunderts. Edition und Kommentar zum Flandrischen Copiar Nr. 9. (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, hrsg. vom Archiv der Hansestadt, Reihe B Bd. 36) Lübeck 2003, S. 95-117
LÜBECKISCHE ANZEIGEN von allerhand Sachen, deren Bekanntmachung dem gemeinen Wesen nöthig und nützlich ist, Lübeck 1751-1806
LÜBECKISCHER STAATSKALENDER, Lübeck 1751-1806
LÜBECKISCHES URKUNDENBUCH. Codex Diplomaticus Lubecensis. Abt. 1, Bd. 1-11 [1139-1470], bearb. von Friedrich Techen, Lübeck 1843-1905
LÜTGENDORFF-LEINBURG, WILLIBALD LEO VON, Die Träger in Lübeck, Lübeck 21913
LUTTERBECK, MICHAEL, Der Rat der Stadt Lübeck im 13. und 14. Jahrhundert. Politische, personale und wirtschaftliche Zusammenhänge in einer städtischen Führungsgruppe. (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, hrsg. vom Archiv der Hansestadt, Reihe B Bd. 35) Lübeck 2002
MEYER, JOHANNES, Die Entwicklung des Feuerlöschwesens im alten Lübeck bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, Lübeck [Masch.] 1924
NEUMANN, GERHARD, "...nicht mehr als 60 Pasteten" - Die Luxusordnungen der Hansestadt Lübeck im 15. Jahrhundert, in: Damals. Zeitschrift für geschichtliches Wissen H. 6 (1977), S. 551-564
PAULI, KARL WILHELM, Über die ursprüngliche Bedeutung der ehemaligen Wette, in: ZVLGA 1 (1860), S. 197-218
PRAETORIUS, Friedrich, Das niedere Schulwesen im 17. und 18. Jahrhundert, in: ZVLGA 11 (1909), S. 1-123
PETTKE, SABINE, Zwei lübeckische Mandate aus der Reformationszeit, in: ZVLGA 65 (1985), S. 327-331
SCHILLER, KARL und AUGUST LÜBBEN, Mittelniederdeutsches Wörterbuch, Bd. 1-6, Bremen 1875-1880
SEELHOFF, INGWER, "De Klock hett twölf slohn, twölf ist de Klock...". Zur Geschichte der Nachtwächter in der Hansestadt Lübeck. Lübeck 1996
SEHLING, EMIL, [Kirchenordnung von 1531 für die] Freie Reichsstadt Lübeck mit Landgebiet und Gemeinschaftsamt Bergedorf, in: ders., Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, Bd. 5, Leipzig 1913, S. 327-391
Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs-Stadt Lübeck STATUTA UND STADT RECHT. Auffs Newe obersehen, Corrigiret, und aus alter Sechsischer Sprach in Hochteudsch gebracht. Lübeck: Johann Balhorn 1586
Der Keyserlich Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck STATUTA UND STADT-RECHT, Sampt angehengter Schiffs- und Hochzeiten Ordnung: Auffs newe auß den vorigen bereits in Druck außgangen Exemplaren nachgedrucket. Lübeck: Laurentz Albrechts Erben 1608
Dero Käyserlichen Freyen und des heiligen Reichs Stadt Lübeck STATUTA UND STADT RECHT, Sampt angehengter Schiffs- Ober- Nieder- und Kleider-Ordnung, Auffs newe wiederrumb gedrucket, Lübeck: Joha. Meyers 1643 [Kleiderordnung fehlt]
Dero Käyserlichen Freyen und des heiligen Römischen Reichs Stadt Lübeck STATUTA UND STADT-RECHT, Sampt angehengter Schiffs- Ober- und Nieder-Gerichts-Ordnung, auffs newe wiederumb gedrucket, Lübeck: Schmalhertzens Erben 1657
Dero Käyserlichen Freyen und des Heiligen Römischen Reichs-Stadt Lübeck, STATUTA UND STADT-RECHT, Sampt angehengter Schiffs- Ober- und Nieder-Gerichts-Ordnung, auffs neue wiederumb gedrucket, Lübeck: Schmalherzens Erben 1680
Der Kayserlichen Freyen u. des Hl. Römischen Reichs Stadt Lübeck STATUTA, STADT-RECHT, und Ordnungen, samt der ... Hanse-Städte Schiffs-Ordnung u. See-Recht ... nebst 2 Reg. auffs neue gedruckt, Lübeck: Green 1728
STIEDA, WILHELM, Pramführer und Träger in Lübeck, in: ZVLGA 12 (1910), S. 49-68
STÜRZBECHER, MANFRED, Die Lübecker Ärzte-Ordnung von 1586, in: Deutsches Medizinisches Journal. Organ für die ärztliche Fortbildung, Jg. 15 (1964), Heft 8, S. 281f.
SPIES-HANKAMMER, ELISABETH, Die Lübecker Luxusordnungen als musikgeschichtliche Quelle. Zum Einsatz von Spielleuten bei Hochzeitsfeierlichkeiten. In: 800 Jahre Musik in Lübeck, T. 1, Lübeck 1982, S. 32-46
SURA, ROBERT, Die Kleider- und Aufwandsordnungen der Hansestadt Lübeck im 15. und 16. Jahrhundert, [Masch.] Hamburg 1995
TILGNER, DANIEL, Sozialdisziplinierung und Sozialregulierung. Die Policeyordnungen für Schleswig-Holstein von 1636 und für das Amt Bergedorf von 1623. (Veröffentlichungen des Hamburger Arbeitskreises für Regionalgeschichte (HAR), hrsg. von Arno Herzog u. Franklin Kopitzsch, Bd. 3), Münster u.a. 2000
TOBERG, RUDOLF, Die Lübecker Kämmerei von 1530 bis 1665, in: ZVLGA 15 (1913), S. 75-109, 229-306
WEHRMANN, CARL FRIEDRICH, Eine Luxusordnung, in: ZVLGA 2 (1867), S. 508-528
DERS., Die älteren lübeckischen Zunftrollen, Lübeck 1872
DERS., Tönnies Swine, in: ZVLGA 3 (1876), S. 190-192
DERS., Die obrigkeitliche Stellung des Raths in Lübeck, in: HGBll 5 (1884), S. 53-73
WITT, ARTHUR, Die Verlehnten in Lübeck, in: ZVLGA 18 (1916) , S. 157-197, ZVLGA 19 (1918), S. 39-92, S. 191-245
Abkürzungsverzeichnis
AHL: Archiv der Hansestadt Lübeck
ASA Interna: Bestand Altes Senatsarchiv Interna (im AHL, siehe Quellenverzeichnis)
Behn: Heinrich Behn, Lübeckische Luxusgesetze und Hochzeitsordnungen (siehe Literaturverzeichnis)
Brehmer, Landschulen: Wilhelm Brehmer, Landschulen (siehe Literaturverzeichnis)
ZVLGA: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde
Eingrenzung und Inhalt: siehe Beschreibung
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Das Archiv der HL verfügt über mehrere Mandatsammlungen sowie über eine zu Anfang der 1990er Jahre chronologisch zusammengestellte Sammlung loser Mandate vom 17. bis zum Anfang des 19. Jh. Es sind zu nennen eine von Georg Friedrich Buchholz von 1504-1780 reichende, 1780 angelegte gebundene Sammlung in zuerst 11 Bänden, dann auf 19 Bände erweitert. Sodann liegt eine vierbändige Sammlung Balemann von 1637-1782 vor sowie zwei weitere gebundene chronologische Sammlungen von ca. 1630-ca. 1811. Kriegsstubenverordnungen gibt es für 1621-1785, ebenso die Bergedorf betreffenden Mandate 1594-1817. Weiter können auch aus dem Handschriftenbestand Sammlungen Gemeiner Bescheide (Hss. 797-803c) herangezogen werden. Bei Hs. 803 d-g handelt es sich um eine aus dem Nachlass Wilhelm Brehmer hierher überführte gebundene Mandatsammlung. - Erschlossen werden die meisten dieser Sammlungen, insbes. die wichtigste, die zuerst genannte Sammlung Buchholz (Bibliothekssignatur L IV 408) durch eine Zettelkartei, die sich an die alphabetische Systematik des ASA Interna anlehnt, sowie durch das Repertorium der Policeyordnungen der Reichsstadt Lübeck.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.