Conrad Fuchs von Kannberg, Propst zu Holzkirchen, gibt dem Hanse Habenicht, gesessen zu Remlingen, und Else, dessen ehelicher Hausfrau, die beiden Fronhöfe zu Remlingen und zu Uettigen in Erbleihe. Dafür haben diese dem jeweiligen Propst von beiden Höfen eine jährliche Gülte von 4 Malter Weizen und 11 Malter Korn (im Klostermaß) zwischen den beiden Frauentagen (15. Aug. und 18. Sept.) nach Holzkirchen zu liefern. Der Propst hat das Recht, auf den Höfen sein Remlinger und Uettinger Hofgericht zu halten, ferner Herberge, Atzung und 2 Besthäupter. Die Beständer sorgen für Instandhaltung der Höfe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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