Hans Schweitzer genannt Seitzen Hänßlin, burger und inwohner in Jebenhausen, bekennt, dass er wegen seines ohngehorsambs in das Gefängnis seines Junkers Raban [III.] von Liebenstein gekommen ist. Seine Verfehlungen werden ausführlich ¿ teilweise in wörtlicher Rede ¿ genannt; unter anderem hatte er sich geweigert, etliche kleine stämlin dennenholtz zum badhauß gehörig, zu füerenn, und unerachtet herrschaftlicher Vorhaltungen deswegen bin ich uff meiner ohngegründten mainung halßstarriglichen verbliebenn, nit anderst als wie jener wolff, da man ihn dass alphabeth hat lehren wollenn, er auff einen jeden buchstabenn nichts andersts alß schoff, schoff, etc. sich verlautenn lassenn. Zuletzt hatte er sich über seine [liebensteinische] Obrigkeit beim Lehnsherrn zu Adelberg [d.h. Württemberg] beschwert. Raban von Liebenstein erläßt dem Hans Schweitzer die verdiente Strafe unter näher ausgeführten Auflagen, vor allem muß er sechs Tage im Gefängnis der Herrschaft in Jebenhausen büßen, 10 fl Strafe zahlen, die gebotene Fron am Tag nach der Entlassung ableisten, alle Unkosten erstatten und Urfehde schwören. Der Aussteller hat Michell Schwartz und Endreß Götz, beide in Jebenhausen, den Arzt Adam Jung aus Göppingen bitten lassen, sein Siegel anzuhängen.