Ruprecht der Ältere Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Römischen
Reichs Oberster Truchseß und Herzog in Bayern (Beyern), bekundet: sein
Schwager Johann Graf von Sp. der Alte einerseits, Johann (Hanman), Simon
gen. Wecker und Friedrich, Gebrüder Grafen von Zweibrücken (Zweynbrucken),
Herren zu Bitsch (Bitsche), andererseits hatten ihn gebeten, wegen der
Forderung der Herren von Bitsch auf Einsetzung in Burg (Nansteyn) und Stadt
(Nanstul) Landstuhl zu entscheiden; sie beanspruchen diese als Erbe ihres +
Vetters Eberhard Grafen von Zweibrücken. Nach Anhörung der von Graf Johann
und Graf Walram von Zweibrücken, Vater des + Eberhard, ausgestellten
Burgfriedensurkunde (1) entscheidet der Pfalzgraf, daß Graf Johann die drei
Brüder dort einzusetzen hat; dies soll bis Donnerstag nach Matthäustag
(23.09.) geschehen; beide Seiten sollen den Burgfrieden erneut beschwören
und darüber eine Urkunde ausstellen. Die seit dem Tod Eberhards angefallenen
Gülten und Gefälle sind an die Brüder auszuzahlen. Gegen Klagen, die
Heinrich, Bruder der Grafen von Zweibrücken, gegen Graf Johann erhebt,
sollen die Brüder diesen verteidigen. Ebenso haben die Brüder Friedrich
Grafen zu Leiningen (Lyningen) eine Urkunde betr. Auslösung von Burg und
Stadt Landstuhl auszustellen entsprechend der seinerzeit vom + Grafen Walram
ausgestellten Urkunde; auf Wunsch hat Graf Friedrich eine Gegenurkunde
auszustellen. Damit ist die Sache gänzlich beigelegt. Siegel des
Ausstellers. (1) Nr. 1245.