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Markgraf Woldemar von Brandenburg bestätigt den Bautzener Bürgern eine Schuldverschreibung über 160 Prager Groschen. Die Bautzener sollen sich in Höhe der Schuld am Brückenzoll zu Königsbrück befriedigen.
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Markgraf Woldemar von Brandenburg bestätigt den Bautzener Bürgern eine Schuldverschreibung über 160 Prager Groschen. Die Bautzener sollen sich in Höhe der Schuld am Brückenzoll zu Königsbrück befriedigen.
Urkunden >> Abteilung I >> I./J. Schuldverschreibungen und Annahme von Darlehen
07.08.1318
weitere Personen: Droiseko von Kröcher; Redeko, Christian von Gersdorff (Gherardstorph);Peter von Lossow; Heinrich von Schenkendorf; Eberhard, Kanoniker am Stift Bautzen; Kaplan Hermann von Lochow.
Stadt Bautzen
Umfang in Blatt: 1
Format: 18,3 x 9,2
Archivale
Orginaldatierung: die Donati
Vermerke auf Urkunde: Dorsalvermerk: altes Kurzregest; alte Signaturen
Ausstellungsort: Bautzen (Budissin)
Editionen: CDLS I, Nr. 152, S. 220
Beglaubigungsmittel: eingenähtes, an Pergamentstreifen hängendes, zerschmolzenes Wachssiegel
Bearbeiter Regest: Dr. Lars-Arne Dannenberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.