Stefan Rot und sein Sohn Ulrich (U(o)lrich) Rot (auch: Rott) verkaufen an Heinrich von Lauterbach (Luterbach), den älteren Bürgermeister zu Lauingen (Laugingen) folgende Äcker mit allen ihren Zugehörungen, Ehren, Rechten und Gesetzmäßigkeiten (eehaffen), Gewohnheiten und Rechten als frei eigentümliche Äcker für 20 fl rh je Jauchert, die sonst niemandem dienstbar, vogtbar, giltbar und zinsbar sind noch sein sollen: sieben Morgen Acker weniger als 46 Ruten und zwischen Georg (Jergen) Baytzer und dem Acker von Heinrich von Lauterbach gelegen, andertahlb Jauchert Acker weniger als 15 Ruten und drei Morgen Acker, alle an den Äckern von Seytz Keysen und Ulrich Marschalk gelegen und zwei Äcker, die die Aussteller von Gilg von Seckendorff und seiner Ehefrau gekauft haben. Der Käufer kann die erworbenen Güter nun wie seine anderen eigenen Güter innehaben, gebrauchen und nutznießen und damit nach seinem Belieben tun und lassen, was er möchte, ohne darin durch die Aussteller oder ihre Erben beeinträchtigt zu werden, die für sich und ihre Erben auf alle ihre Ansprüche, Forderungen und Gerechtigkeiten daran verzichten. Die Bezahlung der Kaufsumme wird bestätigt. Die Aussteller versprechen für sich und ihre Erben, dass sie den Käufer und seine Erben wegen dieser Äcker bei Irrungen oder Forderungen von geistlichen oder weltlichen Leuten nach dem Eigen-, Landes- und Herrschaftsrecht stets auf eigene Kosten und ohne ihren Schaden verteidigen und vertreten werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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