Vor Dr. Kilian von Bibra, Dompropst und geistlichem Richter zu Würzburg (Würtzpurg), hatte zwischen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Schmalkalden (Smal-) als Kläger, Eberhard von Weyhers, Stiftsherrn zu Fulda und Propst zu Zella (Czelle) unter Fischberg (Fischperg), Äbtissin, Priorin und Konvent daselbst als Beklagten lange Zeit ein Streit geschwebt wegen etlicher Gelder und Schulden, die der verstorbene Heinrich Hache, Lesemeister des Ordens und vor Zeiten auch Propst zu Zella, dorthin gewendet und nach Ausweis der Rechnungen verbaut hatte. Der vom Dompropst zur Anhörung der Rechnungen als Kommissar eingesetzte Dekan von Schmalkalden hat in seinem Rezeß eine gütliche Einigung der Parteien vorgeschlagen. Dementsprechend haben der Dekan Franz Boler und Otto Voit von Salzburg (Saltzpurg), Amtmann zu Schmalkalden, die ihnen von den Beauftragten der Parteien - Peter von Weyhers und Johann Koch, Amtmann zu Fischberg (-perg), wegen Propst und Konvent zu Zella, Leonhard Nun, Chorherr und Rentmeister, Heinrich Rumer, Bedemeister, und Peter am Schlage, beide Ratsgenossen, wegen des Klosters Schmalkalden - vorgeschlagene Einigung angehört und die Parteien hiermit wie folgt geschlichtet: der Propst Eberhard von Weyhers, Äbtissin, Priorin und Konvent zu Zella sollen Johann vom Rain (Reyn), Prior und Konvent des Klosters Schmalkalden, und ihren Nachfolgern für verbriefte, verrechnete und verbaute Schulden und alle anderen Forderungen bis zu diesem Tag 20 Jahre lang jährlich je 7 1/2 Malter Weizen und Hafer Kaufmannsgut aus dem Hof Glattbach (Glat-) durch den jeweiligen Hofmann an Martini [11. Nov.] oder innerhalb der folgenden acht Tage in das Kloster in Schmalkalden liefern. Wenn der Hof Glattbach durch Brand oder Heereszug Schaden nimmt oder verwüstet wird, ist die Gülte aus anderen Erträgen des Klosters Zella nach Schmalkalden zu liefern. Nach Ablauf der 20 Jahre kann der Propst zu Zella den Hof Glattbach und die 15 Malter Gülte mit 60 Gulden auslösen; nimmt er dies nicht wahr, ist die Gülte weiterhin fällig. Schuld-, Kauf- und andere Urkunden sowie die Zella zustehenden Register hat das Kloster Schmalkalden an den Propst gegen Quittung herauszugeben. Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent von Zella haben dem Kloster Schmalkalden unverzüglich eine Schuldurkunde über 60 Gulden und 15 Malter Gülte auszustellen und eine Zustimmungsurkunde des Bischofs von Würzburg als Oberherrn zu beschaffen. Prior und Konvent haben in gleicher Weise die Zustimmung ihres Provinzials zu Quittung und Verzichtsurkunden einzuholen. Die entstandenen Kosten sind von den Parteien je zur Hälfte zu übernehmen. Beide erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. Es siegeln (1) Dekan Franz Boler und (2) Otto Voit von Salzburg.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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