Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
VOA 7: Ginsheim-Gustavsburg (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Vorortarchive (VOA)
1527 - 1935
Das 16 lfm. umfassende Archiv der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg gelangte in den Jahren nach der Eingemeindung von 1930 in das Stadtarchiv Mainz. Der Bestand befand sich in relativ gutem Zustand, er war im 19. Jahrhundert - wahrscheinlich nach Inkrafttreten des Registraturplanes von 1833 - vorgeordnet, in Umschlägen zusammengefaßt und mit neuen Titeln versehen worden. Im einzelnen weist der Bestand erhebliche Lücken auf, die vor allem das 19. Jahrhundert betreffen. So sind zum Beispiel die Registraturabteilungen IX 3 und IX 4 (Standesamt und Mitwirkung bei der Strafrechtspflege) sowie XI 2 (Ortsbürgeraufnahmen) gar nicht belegt. Wahrscheinlich befanden sich Akten dieser Registraturabteilungen noch nicht im Gemeindearchiv, als der Ginsheimer Lehrer Gathmann unter der Leitung des damaligen Kreis-Urkundenpflegers Prof. Wilhelm Martin Becker kurz vor dem ersten Weltkrieg ein Inventar erstellte, das in seiner Gliederung dem Registraturplan für die Großherzoglich Hessischen Bürgermeistereien von 1908 folgte. Die in dem Inventar Gathmanns aufgeführten Archivalien sind anscheinend lückenlos in das Mainzer Stadtarchiv gelangt. In den Monaten Oktober 1959 bis März 1960 wurde der die damalige Abteilung 47 bildende Bestand des Stadtarchivs von Archivrefendar Dr. Alois Seiler neu geordnet und verzeichnet. Die Arbeiten konnten allerdings nicht zum Abschluß gebracht werden. Die bei einer Überprüfung sichtbar gewordenen Unklarheiten ließen eine Überarbeitung ratsam erscheinen. In den Monaten April bis Juli 1976 wurde der Bestand daher von Archivrat Friedrich Schütz neu geordnet und verzeichnet. Die Gliederung folgt in den Obergruppen dem Registraturplan von 1908. Gemäß der seit Februar 1977 gültigen Beständegliederung des Stadtarchivs Mainz, nach der die bisher im sogenannten Älteren Aktenarchiv als Abteilungen 41-50 enthaltenen Archive der Gemeinden, die eingegliedert wurden, zu einer besonderen Abteilung "Vorortarchive" zusammengefaßt wurden, lautet die Bestandsbezeichnung des Ginsheimer Archivs "Vorortarchiv 7" (VOA 7). Im Dezember 1999 und Januar 2000 wurde das Findbuch von Frau Gerda Kessler in die Datenbank "Archibal" eingegeben. Korrektur las Frau Archivoberinspektorin Ramona Göbel.
Erklärung der Enthält-Vermerke bei der Titelangabe:
"Enthält": Nähere Erläuterung des Titels.
"Enthält auch": Erweiterung des Titels. In der Akteneinheit befinden sich auch Archivalien, die dem Titelbetreff zwar entsprechen, aber nicht zwangsläufig erwartet werden.
"Enthält nur": Verengung des Titels. Die Akteneinheit enthält nicht alle nach dem Titelbetreff zu erwartenden Archivalien.
"Darin": In der Akteneinheit befinden sich auch Archivalien, die nach dem Titelbetreff nicht zu dieser gehören dürften.
Ortsgeschichte Ginsheim-Gustavsburg:
Das Haufendorf Ginsheim war bei seiner ersten urkundlichen Erwähnung 1190 ("Gimmensheim") Reichsdorf, 1248 verpfändete es König Wilhelm von Holland an Graf Dieter von Katzenelnbogen, später kam es in den Besitz der Grafen und Herren von Falkenstein, Eppstein, Münzenberg, Sayn und Isenburg. 1600 verkauften es die Isenburger an den Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt. Seitdem ist der Ort hessisch. Verschiedentlich (zum Beispiel Abt. 47/1: Gemeindeweistum von 1652) wird das Dorf als Flecken, also als Ort mit gewissen städtischen Rechten, bezeichnet. Ausdruck dieser rechtlichen Stellung war die Fleckengerichtsbarkeit des Ginsheimer Ortsgerichts. An der Spitze der Gemeindeverwaltung stand der Schultheiß als grundherrlicher Diener. Daneben waren zwei jährlich wechselnde Bürgermeister mit Vermögens- und Rechnungsangelegenheiten befaßt. Außerdem gab es einen Büttel und einen Schuldiener. Üblich war die Firmierung: "Schultheiß, Gericht und Vorsteher". Außer dem schon im 17. Jahrhundert erwähnten Amt des Unterschultheißen gab es seit dem späten 18. Jahrhundert auch das des Oberbürgermeisters. Die hessische Gemeindeordnung von 1821 schaffte den Schultheißen ab. An der Spitze der Gemeinde stand nunmehr der Bürgermeister, unterstützt vom Gemeinderat. Ginsheim besaß eine bis ins Mittelalter zurückreichende Pfarrkirche, die Kollatur ging 1601 von den Isenburgern an Hessen über, im 16.Jahrhundert wurde die Reformation eingeführt. Bis 1821 gehörte Ginsheim zum Amt Kelsterbach. Bei der Einteilung der Provinzen Starkenburg und Oberhessen 1821 in Landrats- und Landgerichtsbezirke, kam Ginsheim zum Landratsbezirk Dornberg, Landgericht Groß-Gerau. Bei der Verwaltungsneuordnung von 1832 kam Ginsheim dann zum Kreis Groß-Gerau (Landgericht, Steuerbezirk, Schulbezirk und Rentamt Groß-Gerau). Die evangelisch-lutherische Pfarrei war dem Dekanat Dornberg zugeordnet, die Katholiken gehörten zur Pfarrei Astheim, Dekanat Darmstadt. Bis weit ins 19. Jahrhundert bestand die Bevölkerung aus Bauern und einigen Fischern, dann entwickelte sich der Ort zu einer weitflächigen Wohnsiedlung für Arbeiter und Angestellte der umliegenden Industrie-Betriebe. 1694 hatte Ginsheim 147 Einwohner, 1829 wurden in 109 Häusern 763 Einwohner gezählt. Sie waren bis auf 12 Katholiken, 5 Evangelisch-Reformierte und 22 Juden alle evangelisch-lutherischer Konfession. Das Anwachsen der Bevölkerungszahlen hing eng mit der Industrialisierung des benachbarten Gustavsburg zusammen. 1632 wurde auf Befehl König Gustav-Adolfs von Schweden auf der Mainspitze mit dem Bau einer Festung begonnen; in einem Schutz- und Freiheitsbrief erhielt sie 1633 den Namen "Stadt und Feste Gustavsburg". Das Innere der Anlagen konnte etwa 2500 Menschen aufnehmen. Bereits 1635 wurde die Festung von den Schweden aufgegeben und 1673 von Kurfürst Johann Philipp von Schönborn geschleift. 1740 entstand mit der Ziegelhütte des Kalkbrenners Wilhelm Jonas Gottron aus Weisenau die erste bürgerliche Ansiedlung seit der Schwedenzeit, sein Sohn baute 1786 ein Wohnhaus, das heute noch als ältestes Gustavsburger Wohnhaus im Hafen 1 steht. Als zweites Gebäude entstand 1834 das Gasthaus "Zur Gustavsburg" in der heutigen Kolpingstraße. 1803 wurden Kastel, Kostheim und die Mainspitze Nassau-Usingen zugeteilt, 1806 fiel ein Teil an das linksrheinische Departement Donnersberg. Die restliche Kostheimer Gemarkung südlich des Mains mit dem ehemals Kurmainzer Gebiet und den Ruinen der Festung Gustavsburg überließ Frankreich Hessen, das sie 1808 der Gemarkung Ginsheim zuwies. Die äußerste Mainspitze und der Bleiauzipfel gehörten bis 1832 zum linksrheinischen Weisenau. Die Geschichte des neuen Gustavsburg begann 1856 mit dem Bau der Eisenbahnlinie Mainz-Darmstadt-Aschaffenburg. Das Gelände der Gustavsburg erwarb die private hessische Ludwigseisenbahn-Gesellschaft. 1858 wurde die Bahnstation Gustavsburg ihrer Bestimmung übergeben. 1860 eröffnete die Firma Klett & Co. aus Nürnberg einen Montierungsplatz für die im Bau befindliche Eisenbahnbrücke über den Rhein. Der Betrieb, der auch nach Fertigstellung der Brücke in Gustavsburg anssäsig blieb und später in der MAN (Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg) aufging, verhalf dem Ort zu einer glänzenden Entwicklung. 1858 hatte Gustavsburg 10 Einwohner, 1896 wurden in 25 Wohngebäuden 251 Einwohner gezählt. 1901 waren es bereits 1100. Einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte auch der Gustavsburger Hafen. Sein Umschlag betrug 1867 51 000t, 1901 waren es 1 140 000t. Postalisch wurde Gustavsburg von Mainz versorgt. Die Kinder besuchten die Schule in Ginsheim, die Katholiken gehörten zur Pfarrei Kostheim, die Protestanten nach Ginsheim. 1899 entstand eine evangelische Notkapelle, 1912 die Pfarrkirche. Ein katholisches Gotteshaus entstand in den Jahren 1908 bis 1928. 1908 bekam Gustavsburg ein eigenes Standesamt. Um 1900 deckte das Gustavsburger Steueraufkommen 76% des Ginsheimer Gemeindehaushaltes. Da sich Gustavsburg in zunehmenden Maße durch den Ginsheimer Gemeinderat benachteiligt fühlte, betrieb ein Bürgerverein - Gustavsburg war im Gemeinderat nicht vertreten - in den Jahren 1902/03 die Ausgemeindung aus Ginsheim. Die Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg. Am 1. Januar 1930 erfolgte dann die Eingemeindung beider Ortsteile nach Mainz. Beide Teile erhielten zunächst eine eigene Ortsverwaltung. Nach 1945 blieb die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg hessisch. Es gibt eine gemeinsame Verwaltung und einen gemeinsamen Haushalt, der Verwaltungssitz ist seit 1948 in Gustavsburg. Ende März 1976 wurde der Gemeinde das Recht verliehen, ein einheitliches Wappen und eine Flagge zu führen. 1960 hatte Ginsheim-Gustavsburg 14 402 Einwohner (Ginsheim: 6 020, Gustavsburg: 8382).
Die Burg. Heimatblätter der Gustavsburg. Jg. 1-21 (1956 ff.);
Freiwald, Eckhard: Siedlungs- und Wirtschaftsgeographie der rechtsrheinischen Vororte gegenüber von Mainz. Diss. phil. Mainz 1967;
Inventare der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau. Bearb. v. Wilhelm Martin Becker (= Inventare der nichtstaatlichen Archive im Großherzogtum Hessen 3, H 1). o.O. 1914.;
Müller, Wilhelm: Hessisches Ortsnamenbuch Bd. 1. Darmstadt 1937, S. 225-228 und 279.;
Wagner, Georg Wilhelm Justin: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen, Bd. 1 (Provinz Starkenburg). Darmstadt 1829, S. 85 und 94.;
Wenke, Otto und Claus Daschmann: Chronik von Ginsheim-Gustavsburg. Ginsheim-Gustavsburg 1976.;
Zur Tagespresse vgl. den "Moguntinenkatalog" der Stadtbibliothek Mainz, Sign. Q - Vororte.
Form und Inhalt: Das 16 lfm. umfassende Archiv der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg gelangte in den Jahren nach der Eingemeindung von 1930 in das Stadtarchiv Mainz. Der Bestand befand sich in relativ gutem Zustand, er war im 19. Jahrhundert - wahrscheinlich nach Inkrafttreten des Registraturplanes von 1833 - vorgeordnet, in Umschlägen zusammengefaßt und mit neuen Titeln versehen worden. Im einzelnen weist der Bestand erhebliche Lücken auf, die vor allem das 19. Jahrhundert betreffen. So sind zum Beispiel die Registraturabteilungen IX 3 und IX 4 (Standesamt und Mitwirkung bei der Strafrechtspflege) sowie XI 2 (Ortsbürgeraufnahmen) gar nicht belegt. Wahrscheinlich befanden sich Akten dieser Registraturabteilungen noch nicht im Gemeindearchiv, als der Ginsheimer Lehrer Gathmann unter der Leitung des damaligen Kreis-Urkundenpflegers Prof. Wilhelm Martin Becker kurz vor dem ersten Weltkrieg ein Inventar erstellte, das in seiner Gliederung dem Registraturplan für die Großherzoglich Hessischen Bürgermeistereien von 1908 folgte. Die in dem Inventar Gathmanns aufgeführten Archivalien sind anscheinend lückenlos in das Mainzer Stadtarchiv gelangt. In den Monaten Oktober 1959 bis März 1960 wurde der die damalige Abteilung 47 bildende Bestand des Stadtarchivs von Archivrefendar Dr. Alois Seiler neu geordnet und verzeichnet. Die Arbeiten konnten allerdings nicht zum Abschluß gebracht werden. Die bei einer Überprüfung sichtbar gewordenen Unklarheiten ließen eine Überarbeitung ratsam erscheinen. In den Monaten April bis Juli 1976 wurde der Bestand daher von Archivrat Friedrich Schütz neu geordnet und verzeichnet. Die Gliederung folgt in den Obergruppen dem Registraturplan von 1908. Gemäß der seit Februar 1977 gültigen Beständegliederung des Stadtarchivs Mainz, nach der die bisher im sogenannten Älteren Aktenarchiv als Abteilungen 41-50 enthaltenen Archive der Gemeinden, die eingegliedert wurden, zu einer besonderen Abteilung "Vorortarchive" zusammengefaßt wurden, lautet die Bestandsbezeichnung des Ginsheimer Archivs "Vorortarchiv 7" (VOA 7). Im Dezember 1999 und Januar 2000 wurde das Findbuch von Frau Gerda Kessler in die Datenbank "Archibal" eingegeben. Korrektur las Frau Archivoberinspektorin Ramona Göbel.
Erklärung der Enthält-Vermerke bei der Titelangabe:
"Enthält": Nähere Erläuterung des Titels.
"Enthält auch": Erweiterung des Titels. In der Akteneinheit befinden sich auch Archivalien, die dem Titelbetreff zwar entsprechen, aber nicht zwangsläufig erwartet werden.
"Enthält nur": Verengung des Titels. Die Akteneinheit enthält nicht alle nach dem Titelbetreff zu erwartenden Archivalien.
"Darin": In der Akteneinheit befinden sich auch Archivalien, die nach dem Titelbetreff nicht zu dieser gehören dürften.
Ortsgeschichte Ginsheim-Gustavsburg:
Das Haufendorf Ginsheim war bei seiner ersten urkundlichen Erwähnung 1190 ("Gimmensheim") Reichsdorf, 1248 verpfändete es König Wilhelm von Holland an Graf Dieter von Katzenelnbogen, später kam es in den Besitz der Grafen und Herren von Falkenstein, Eppstein, Münzenberg, Sayn und Isenburg. 1600 verkauften es die Isenburger an den Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt. Seitdem ist der Ort hessisch. Verschiedentlich (zum Beispiel Abt. 47/1: Gemeindeweistum von 1652) wird das Dorf als Flecken, also als Ort mit gewissen städtischen Rechten, bezeichnet. Ausdruck dieser rechtlichen Stellung war die Fleckengerichtsbarkeit des Ginsheimer Ortsgerichts. An der Spitze der Gemeindeverwaltung stand der Schultheiß als grundherrlicher Diener. Daneben waren zwei jährlich wechselnde Bürgermeister mit Vermögens- und Rechnungsangelegenheiten befaßt. Außerdem gab es einen Büttel und einen Schuldiener. Üblich war die Firmierung: "Schultheiß, Gericht und Vorsteher". Außer dem schon im 17. Jahrhundert erwähnten Amt des Unterschultheißen gab es seit dem späten 18. Jahrhundert auch das des Oberbürgermeisters. Die hessische Gemeindeordnung von 1821 schaffte den Schultheißen ab. An der Spitze der Gemeinde stand nunmehr der Bürgermeister, unterstützt vom Gemeinderat. Ginsheim besaß eine bis ins Mittelalter zurückreichende Pfarrkirche, die Kollatur ging 1601 von den Isenburgern an Hessen über, im 16.Jahrhundert wurde die Reformation eingeführt. Bis 1821 gehörte Ginsheim zum Amt Kelsterbach. Bei der Einteilung der Provinzen Starkenburg und Oberhessen 1821 in Landrats- und Landgerichtsbezirke, kam Ginsheim zum Landratsbezirk Dornberg, Landgericht Groß-Gerau. Bei der Verwaltungsneuordnung von 1832 kam Ginsheim dann zum Kreis Groß-Gerau (Landgericht, Steuerbezirk, Schulbezirk und Rentamt Groß-Gerau). Die evangelisch-lutherische Pfarrei war dem Dekanat Dornberg zugeordnet, die Katholiken gehörten zur Pfarrei Astheim, Dekanat Darmstadt. Bis weit ins 19. Jahrhundert bestand die Bevölkerung aus Bauern und einigen Fischern, dann entwickelte sich der Ort zu einer weitflächigen Wohnsiedlung für Arbeiter und Angestellte der umliegenden Industrie-Betriebe. 1694 hatte Ginsheim 147 Einwohner, 1829 wurden in 109 Häusern 763 Einwohner gezählt. Sie waren bis auf 12 Katholiken, 5 Evangelisch-Reformierte und 22 Juden alle evangelisch-lutherischer Konfession. Das Anwachsen der Bevölkerungszahlen hing eng mit der Industrialisierung des benachbarten Gustavsburg zusammen. 1632 wurde auf Befehl König Gustav-Adolfs von Schweden auf der Mainspitze mit dem Bau einer Festung begonnen; in einem Schutz- und Freiheitsbrief erhielt sie 1633 den Namen "Stadt und Feste Gustavsburg". Das Innere der Anlagen konnte etwa 2500 Menschen aufnehmen. Bereits 1635 wurde die Festung von den Schweden aufgegeben und 1673 von Kurfürst Johann Philipp von Schönborn geschleift. 1740 entstand mit der Ziegelhütte des Kalkbrenners Wilhelm Jonas Gottron aus Weisenau die erste bürgerliche Ansiedlung seit der Schwedenzeit, sein Sohn baute 1786 ein Wohnhaus, das heute noch als ältestes Gustavsburger Wohnhaus im Hafen 1 steht. Als zweites Gebäude entstand 1834 das Gasthaus "Zur Gustavsburg" in der heutigen Kolpingstraße. 1803 wurden Kastel, Kostheim und die Mainspitze Nassau-Usingen zugeteilt, 1806 fiel ein Teil an das linksrheinische Departement Donnersberg. Die restliche Kostheimer Gemarkung südlich des Mains mit dem ehemals Kurmainzer Gebiet und den Ruinen der Festung Gustavsburg überließ Frankreich Hessen, das sie 1808 der Gemarkung Ginsheim zuwies. Die äußerste Mainspitze und der Bleiauzipfel gehörten bis 1832 zum linksrheinischen Weisenau. Die Geschichte des neuen Gustavsburg begann 1856 mit dem Bau der Eisenbahnlinie Mainz-Darmstadt-Aschaffenburg. Das Gelände der Gustavsburg erwarb die private hessische Ludwigseisenbahn-Gesellschaft. 1858 wurde die Bahnstation Gustavsburg ihrer Bestimmung übergeben. 1860 eröffnete die Firma Klett & Co. aus Nürnberg einen Montierungsplatz für die im Bau befindliche Eisenbahnbrücke über den Rhein. Der Betrieb, der auch nach Fertigstellung der Brücke in Gustavsburg anssäsig blieb und später in der MAN (Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg) aufging, verhalf dem Ort zu einer glänzenden Entwicklung. 1858 hatte Gustavsburg 10 Einwohner, 1896 wurden in 25 Wohngebäuden 251 Einwohner gezählt. 1901 waren es bereits 1100. Einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte auch der Gustavsburger Hafen. Sein Umschlag betrug 1867 51 000t, 1901 waren es 1 140 000t. Postalisch wurde Gustavsburg von Mainz versorgt. Die Kinder besuchten die Schule in Ginsheim, die Katholiken gehörten zur Pfarrei Kostheim, die Protestanten nach Ginsheim. 1899 entstand eine evangelische Notkapelle, 1912 die Pfarrkirche. Ein katholisches Gotteshaus entstand in den Jahren 1908 bis 1928. 1908 bekam Gustavsburg ein eigenes Standesamt. Um 1900 deckte das Gustavsburger Steueraufkommen 76% des Ginsheimer Gemeindehaushaltes. Da sich Gustavsburg in zunehmenden Maße durch den Ginsheimer Gemeinderat benachteiligt fühlte, betrieb ein Bürgerverein - Gustavsburg war im Gemeinderat nicht vertreten - in den Jahren 1902/03 die Ausgemeindung aus Ginsheim. Die Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg. Am 1. Januar 1930 erfolgte dann die Eingemeindung beider Ortsteile nach Mainz. Beide Teile erhielten zunächst eine eigene Ortsverwaltung. Nach 1945 blieb die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg hessisch. Es gibt eine gemeinsame Verwaltung und einen gemeinsamen Haushalt, der Verwaltungssitz ist seit 1948 in Gustavsburg. Ende März 1976 wurde der Gemeinde das Recht verliehen, ein einheitliches Wappen und eine Flagge zu führen. 1960 hatte Ginsheim-Gustavsburg 14 402 Einwohner (Ginsheim: 6 020, Gustavsburg: 8382).
Die Burg. Heimatblätter der Gustavsburg. Jg. 1-21 (1956 ff.);
Freiwald, Eckhard: Siedlungs- und Wirtschaftsgeographie der rechtsrheinischen Vororte gegenüber von Mainz. Diss. phil. Mainz 1967;
Inventare der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau. Bearb. v. Wilhelm Martin Becker (= Inventare der nichtstaatlichen Archive im Großherzogtum Hessen 3, H 1). o.O. 1914.;
Müller, Wilhelm: Hessisches Ortsnamenbuch Bd. 1. Darmstadt 1937, S. 225-228 und 279.;
Wagner, Georg Wilhelm Justin: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen, Bd. 1 (Provinz Starkenburg). Darmstadt 1829, S. 85 und 94.;
Wenke, Otto und Claus Daschmann: Chronik von Ginsheim-Gustavsburg. Ginsheim-Gustavsburg 1976.;
Zur Tagespresse vgl. den "Moguntinenkatalog" der Stadtbibliothek Mainz, Sign. Q - Vororte.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.