Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert seinem Sekretär, Meister Johann Mangolt, über 10 Gulden. Dieser hatte auf pfalzgräfliche Anweisung 1498 diese 10 Gulden empfangen, die Antonius Drapp (Drap), Lizentiat, in seinem Testament dem Pfalzgrafen vermacht hat, und mit seiner Handschrift den Empfang bestätigt. Dann hat der Keller zu Dirmstein, Peter Voltz, vier Jahre lang, nämlich 1497 bis 1500, jährlich einen halben Fuder Wein auf dem Zehnten zu Obrigheim empfangen, als ob es dem Pfalzgrafen zustehen würde. Dabei ist das Eigentum Melchiors von Daun (Thann/Thaun), Herr zu Oberstein und zu Falkenstein, aufgrund seiner Herrschaft Falkenstein und Erblehen des Sekretärs Meister Johann (Hanns). Die eingenommen zwei Fuder Wein werden nun mit den 10 Gulden verglichen, weshalb diese Quittung ausgestellt wird.