Thomas Pleß aus Haubersbronn, wegen seines mutwilligen, bübischen Verhaltens, namentlich auch gegenüber seiner Ehefrau zu Schorndorf gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und das Versprechen künftigen Wohlverhaltens begnadigt, schwört U. und gelobt eidlich, dergleichen Handlungen fortan zu unterlassen, ohne Wissen der Obrigkeit Hab und Gut nicht zu verändern, sich jederzeit auf Anfordern der Amtleute im Gefängnis zu stellen und die über ihn verhängte Strafe zu erwarten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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