Gerichtsbrief des Schultheißen Ludwig Schenk zu Reichneck und der Schöffen der Stadt Nu{e}rnberg darüber, dass Fricz Gessner durch Zeugen (Herr Peter Gross, Herr Hans Mair) erwiesen hat, dass ihm Michel Beheim ein Gütlein (Erbrechter: Heinrich Rodheimer) zu Nenitzenheim verkauft hat. Vertreter der noch minderjährigen Kinder Michel und Katherin des Beheim sind Peter und Fritz die Beheim. - Siegler: das Stadtgericht.

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Staatsarchiv Nürnberg