Jüt Mosses des Juden von Echingen Witwe und ihre Mume Ester, Bürgerinnen zu Ulm, verpflichten sich Heinrich dem Tuchscherer und seiner Frau aus dem Hause neben Männlins des Juden von Katzenstein Haus, das sie von ihnen gekauft haben, jährlich 1 Pfund Errszins zu richten, behalten sich aber das Vorkaufsrecht vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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