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Kurfürstliche Verordnung, dass die Schweine der Untertanen nicht in fremde Forsten zur Mast, vielmehr den Umständen nach in die altmärkschen Forsten getrieben werden sollen
Kurfürstliche Verordnung, dass die Schweine der Untertanen nicht in fremde Forsten zur Mast, vielmehr den Umständen nach in die altmärkschen Forsten getrieben werden sollen
A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 02. Verfassung und Verwaltung des Bistums und Fürstentums >> 02.11. Das Forstwesen