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Kurfürstliche Verordnung, dass die Schweine der Untertanen nicht in fremde Forsten zur Mast, vielmehr den Umständen nach in die altmärkschen Forsten getrieben werden sollen
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Kurfürstliche Verordnung, dass die Schweine der Untertanen nicht in fremde Forsten zur Mast, vielmehr den Umständen nach in die altmärkschen Forsten getrieben werden sollen
A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 02. Verfassung und Verwaltung des Bistums und Fürstentums >> 02.11. Das Forstwesen