Graf Bernhard von Eberstein bestätigt mit Zustimmung seines Sohnes, des Grafen Hans, diejenigen Punkte des zwischen dem Markgrafen von Baden und dem Kloster Herrenalb durch 6 badische und württembegische Räte zu Stand gebrachten Vergleiches, welche sie oder ihre Angehörigen betreffen, da dieselben vorzüglich auf den Kaufbrief des Grafen Heinrich von Eberstein über den Verkauf des Dorfes Loffenau an Herrenalb und auf andere ebersteinische Verträge und Urkunden basiert sind, namentlich in Bezug auf Beholzigungs- und Waidgangsrechte des Klosters, der Gemeinden Gernsbach, Hördten, Lautenbach, Ottenau und Scheuren in herrenalbischen, Gernsbacher und besonders Loffenauer Waldungen, ferner auf die Benutzung der Loffenauer Bach, Gernsbacher, Hördtenauer und Loffenauer Grenzbegehung, Malscher und Muckensturmer Allmenden etc.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...