Streit um eine Wassermühle zu Wichheim im Amt Porz (heute Mülheim, Stadt Köln), die die Appellanten 1661 an Peter und Agnes Müller, die Großeltern des Appellaten, in Erbpacht unter der Bedingung, daß sie die Mühle instand halten und keine Erbteilung vornehmen, ausgegeben haben. Die Erbpächter hatten einen Sohn Jodocus, Vater des Appellaten, der vor seiner Mutter Agnes starb, und eine Tochter Katharina, die aus ihrer Ehe mit Ernst Weck 6 Kinder, namentlich Elisabeth Weck, hinterließ. Als Jakob Müller seinen halben väterlichen Erbteil an der Mühle gegen die Kinder seiner Tante Katharina einklagte, erfuhren die Pachtherren, daß entgegen dem „ius emphyteusis“ doch geteilt wurde. Sie klagten daher auf Heimfall der Mühle. Die ersten beiden Instanzen ließen mit ihren Urteilen vom 20. Aug. 1716 und 1. Juni 1718 den Erbpächter im Besitz der Mühle.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner