Streit um eine Wassermühle zu Wichheim im Amt Porz (heute Mülheim, Stadt Köln), die die Appellanten 1661 an Peter und Agnes Müller, die Großeltern des Appellaten, in Erbpacht unter der Bedingung, daß sie die Mühle instand halten und keine Erbteilung vornehmen, ausgegeben haben. Die Erbpächter hatten einen Sohn Jodocus, Vater des Appellaten, der vor seiner Mutter Agnes starb, und eine Tochter Katharina, die aus ihrer Ehe mit Ernst Weck 6 Kinder, namentlich Elisabeth Weck, hinterließ. Als Jakob Müller seinen halben väterlichen Erbteil an der Mühle gegen die Kinder seiner Tante Katharina einklagte, erfuhren die Pachtherren, daß entgegen dem „ius emphyteusis“ doch geteilt wurde. Sie klagten daher auf Heimfall der Mühle. Die ersten beiden Instanzen ließen mit ihren Urteilen vom 20. Aug. 1716 und 1. Juni 1718 den Erbpächter im Besitz der Mühle.
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Streit um eine Wassermühle zu Wichheim im Amt Porz (heute Mülheim, Stadt Köln), die die Appellanten 1661 an Peter und Agnes Müller, die Großeltern des Appellaten, in Erbpacht unter der Bedingung, daß sie die Mühle instand halten und keine Erbteilung vornehmen, ausgegeben haben. Die Erbpächter hatten einen Sohn Jodocus, Vater des Appellaten, der vor seiner Mutter Agnes starb, und eine Tochter Katharina, die aus ihrer Ehe mit Ernst Weck 6 Kinder, namentlich Elisabeth Weck, hinterließ. Als Jakob Müller seinen halben väterlichen Erbteil an der Mühle gegen die Kinder seiner Tante Katharina einklagte, erfuhren die Pachtherren, daß entgegen dem „ius emphyteusis“ doch geteilt wurde. Sie klagten daher auf Heimfall der Mühle. Die ersten beiden Instanzen ließen mit ihren Urteilen vom 20. Aug. 1716 und 1. Juni 1718 den Erbpächter im Besitz der Mühle.
AA 0627, 1129 - C 695/1527
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1719 (1661 - 1720)
Enthaeltvermerke: Kläger: Provisoren (Senior Lic. M. H. Oeckhoven, Wilhelm von Wrede und Junior Nikolaus de Grooten) des Hospitals Allerheiligen in Köln, (Kl.) Beklagter: Jakob Müller zu Mülheim (Stadt Köln) und Konsorten, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Ambrosius Joseph Stephani 1718 - Subst.: Dr. J(ohann) R(udolph) Sachs Prokuratoren (Bekl.): Lic. Wilhelm Heeser 1719 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Dietz Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Lic. Johann Godefridus Horbach, Amtsverwalter des Amtes Porz, als Kommissar 1716 - 2. Jül.-berg. Hofrat (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1716 - 1718 - 3. RKG 1719 (1661 - 1720) Beweismittel: Urteil der 1. Instanz vom 20. Aug. 1716 (Q 7). Erbpachtzettel von 1661 (Q 8). Erklärungen von Mülheimer Einwohnern (Beilage Nr. 2). Rechnung der Werkmeister Johann Adolphus Krahmp und Theodorus Bachem von 1716 für ihre Arbeiten (II 96 - 98). Beschreibung: 2 Bde.; Bd. I: 2 cm, 80 Bl., lose, Q 1 - 12, 14, 5 Beilagen prod. 31. Jan. und 13. Mai 1720 und „Rationes decidendi“ prod 21. März 1719; Bd. II: 5,5 cm, 338 Bl., Q 13 (Priora) und ein ungeöffnetes Schreiben an den RKG- Richter Frowein Ferdinand, gefürsteten Landgrafen zu Heiligenberg etc., und den RKG-Präsidenten.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:57 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)