Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Vorsorglicher Protest und Abweisung einer Umschlagsforderung
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Anton Baum, dem 1681 das Nutzungsrecht für die im Kerpener Gerichtsbezirk liegenden Güter von Neyß Bleßem gerichtlich zuerkannt worden war - wie die Gerichtsprotokolle auswiesen, verwahrt sich gegen das angeblich einem gewissen Johann Jecker kraft eines ihm nicht bekannten Titels erteilte Umschlagsrecht auf diese Güter, damit ihm "nichts Praejudicirliches" daraus erwachse. Sein Protest soll ins Protokoll aufgenommen und ohne seine Anhörung ("nisi me citato") nichts ihm Nachteiliges beschlossen werden.