Protokolle des Landeskirchenrats (Hamburg) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
12.10.0 Protokolle des Landeskirchenrats (Hamburg) Protokolle des Landeskirchenrats (Hamburg) Protokolle des Landeskirchenrats (Hamburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate >> 12.1 Landeskirchliche Verwaltung
Bestandsbeschreibung: Nach der Trennung von Staat und Kirche in Hamburg oblag die Verwaltung der hamburgischen Landeskirche dem Landeskirchenrat.
Am 29. Mai 1933 wurde im Zuge eines Sondergesetzes, welches in der Folge auch als ein „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet wurde, das in Hamburg zuvor unbekannte Amt eines Landesbischofs geschaffen, dessen erster Inhaber Simon Schöffel war. Es entstand zunächst ein vorläufiger Landeskirchenrat. Im folgenden Jahr trat Simon Schöffel gemeinsam mit dem Generalsuperintendenten und den Pröpsten nach massiven Druck durch die Deutschen Christen zurück. Ihm folgte Franz Tügel nach, der im März 1934 eine Verordnung erließ, mit dem die zentralkirchliche Behörde erstmalig die Bezeichnung eines Landeskirchenamtes erhielt, die bisherigen Verwaltungsdienste wurden dem neu gegründeten Landeskirchenamt untergeordnet. Bei den Luftangriffen auf Hamburg 1943 wurde der Sitz des Landeskirchenamtes zerstört, sodass die verschiedenen Dienststellen innerhalb der Stadt verteilt neu untergebracht wurden. Nach dem Ende des Krieges befand sich das Landeskirchenamt innerhalb eines Schwebezustandes, da die Legitimität aufgrund des kirchlichen „Ermächtigungsgesetzes“ 1933 umstritten war. Zwar sprach man weit verbreitet noch von einem Landeskirchenamt, offiziell jedoch existierte nur die Kanzlei des Landeskirchenamtes.
Erst 1959 wurde die Einrichtung eines Landeskirchenamt im Zuge der neuen Kirchenverfassung nach heftigen Debatten durch die Synode neu bestimmt. Dem Landeskirchenrat folgte zunächst als Übergangsregelung ein Kollegium nach, bis am 1. Januar 1960 Dr. Eduard Hagen Pietzcker zum Präsidenten des neuen Landeskirchenamtes ernannt wurde, welches im April 1960 vollständig konstituiert wurde.
Bereits 10 Jahre später, 1970, schlossen die Kirchen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Eutin und Lübeck einen Vertrag über die Gründung der Nordelbischen Kirche. Diese wurde im Jahr 1977 vollzogen, womit das Landeskirchenamt in Hamburg seine Arbeit beendete.
Am 29. Mai 1933 wurde im Zuge eines Sondergesetzes, welches in der Folge auch als ein „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet wurde, das in Hamburg zuvor unbekannte Amt eines Landesbischofs geschaffen, dessen erster Inhaber Simon Schöffel war. Es entstand zunächst ein vorläufiger Landeskirchenrat. Im folgenden Jahr trat Simon Schöffel gemeinsam mit dem Generalsuperintendenten und den Pröpsten nach massiven Druck durch die Deutschen Christen zurück. Ihm folgte Franz Tügel nach, der im März 1934 eine Verordnung erließ, mit dem die zentralkirchliche Behörde erstmalig die Bezeichnung eines Landeskirchenamtes erhielt, die bisherigen Verwaltungsdienste wurden dem neu gegründeten Landeskirchenamt untergeordnet. Bei den Luftangriffen auf Hamburg 1943 wurde der Sitz des Landeskirchenamtes zerstört, sodass die verschiedenen Dienststellen innerhalb der Stadt verteilt neu untergebracht wurden. Nach dem Ende des Krieges befand sich das Landeskirchenamt innerhalb eines Schwebezustandes, da die Legitimität aufgrund des kirchlichen „Ermächtigungsgesetzes“ 1933 umstritten war. Zwar sprach man weit verbreitet noch von einem Landeskirchenamt, offiziell jedoch existierte nur die Kanzlei des Landeskirchenamtes.
Erst 1959 wurde die Einrichtung eines Landeskirchenamt im Zuge der neuen Kirchenverfassung nach heftigen Debatten durch die Synode neu bestimmt. Dem Landeskirchenrat folgte zunächst als Übergangsregelung ein Kollegium nach, bis am 1. Januar 1960 Dr. Eduard Hagen Pietzcker zum Präsidenten des neuen Landeskirchenamtes ernannt wurde, welches im April 1960 vollständig konstituiert wurde.
Bereits 10 Jahre später, 1970, schlossen die Kirchen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Eutin und Lübeck einen Vertrag über die Gründung der Nordelbischen Kirche. Diese wurde im Jahr 1977 vollzogen, womit das Landeskirchenamt in Hamburg seine Arbeit beendete.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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