Gisbert Wilhelm Freiherr von Bodelschwingh, Erbschulte des Hofes zu Marten, übergibt auf Bitten der Äbtissin Bernhardine Bergenthal von Marienborn dem Johann Heinrich Leinenweber (Linnenweber) den im Erbhof Marten enthaltenen Gut genannt die Badenhufe oder das Overguth, gelegen in Töspel im Kirchspiel Lütgendortmund. Nach dessen Tod soll das Gut wieder an den Aussteller zurückfallen. Das Gut soll unveräußerlich sein und mit einem eigenhörigen Pächter besetzt werden. Falls der Lehnsherr stirbt, kann das Gut für 10 Dortmunder Mark wiederbelehnt werden. Zeugen dessen sind Andreas Florens then Bergh, Richter zu Mengede und Bodelschwingh, und Heinrich Bonekock. Ankündigung von Unterschrift und des Siegel des Ausstellers. So geschehen, Bodelschwingh den 9. octobris 1743.