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Befehl des Bischofs - durch Stadtrichter J.D. Rave - an die Stadt Münster, dem Vikar an St. Lamberti, J. Schröder, seine rückständigen vieljährigen Einkünfte zu zahlen und die fällig werdenden Zahlungen rechtzeitig zu entrichten. Or.
Befehl des Bischofs - durch Stadtrichter J.D. Rave - an die Stadt Münster, dem Vikar an St. Lamberti, J. Schröder, seine rückständigen vieljährigen Einkünfte zu zahlen und die fällig werdenden Zahlungen rechtzeitig zu entrichten. Or.