Die Vorsteher des Klosters St. Johannis Erich Soltow und Johan Wetken schließen mit Thias vam Broke, der seinen Neubau in der Knochenhauerstraße wegen der überhängenden Brandmauer des Klosterhauses hat einziehen müssen, einen Vertrag, nach dem sie Thias 30 Reichstaler bar entrichten wollen, dieser aber das Recht behält, bei einem Neubau des Klosterhauses den ihm entzogenen Raum wieder in Ansporuch zu nehmen. 1595 August 5 - ohne Ort (Zerter, Papier, zerschritten durch das Wort Vordrach, mit den Unterschriften der beiden Vorsteher und des Thias vam Broke)

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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